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Gemeinsame Pressemitteilung: Neues Beratungsangebot zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) gestartet
22.05.2019, Berlin
Der NAP Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung in der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) haben ein branchenspezifisches Beratungsangebot für die Ernährungsindustrie zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung gestartet.
Das Angebot will Unternehmen unterstützen, den Anforderungen der Vereinten Nationen und der Bundesregierung an die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht der Wirtschaft gerecht zu werden. Konkret geht es dabei um eine vertrauliche und bedarfsgerechte Beratung für Unternehmen und ihre nationalen und internationalen Lieferketten. Zudem erhalten Unternehmen Hilfestellung bei der Vorbereitung auf eine mögliche Befragung der Bundesregierung im Rahmen des laufenden Monitorings zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht (NAP Monitoring). Das Beratungsangebot ist für Unternehmen kostenfrei.
Die Wertschöpfung findet in der deutschen Ernährungsindustrie in Deutschland statt, dennoch ist die Branche über ihre Lieferketten auch eng in den globalen Handel eingebunden. Ein Drittel der importierten Agrarrohstoffe stammen aus nicht-europäischen Lieferländern, darunter auch Entwicklungs- und Schwellenländer. Diese teils sehr komplexen Lieferbeziehungen sind durch eine Vielzahl von beteiligten Akteuren gekennzeichnet und stellen eine besondere branchenspezifische Herausforderung für die Umsetzung der Anforderungen des Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) dar, die eine branchengerechte Unterstützung notwendig macht.
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Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) ist der wirtschaftspolitische Spitzenverband der Ernährungsindustrie in Deutschland. Sie vertritt die branchenübergreifenden Interessen gegenüber Politik, Verwaltung, Medien, Öffentlichkeit und Marktpartnern. Aufgabe der BVE ist es, die Zukunftschancen der überwiegend mittelständischen Unternehmen zu sichern. Die Aufgabenschwerpunkte sind Markt und Wettbewerb, Außenwirtschaftspolitik, Verbraucherpolitik, Umwelt- und Rohstoffpolitik sowie Nachhaltigkeit.
Der NAP Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung steht Unternehmen und Wirtschaftsverbänden bei der praktischen Umsetzung unternehmerischer Sorgfalt und der Achtung der Menschenrechte zur Seite. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich und wird finanziert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Angesiedelt ist der NAP Helpdesk bei der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE). Die Agentur wird personell getragen von der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH.
Kontakt:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.
Monika Larch
Tel. +49 30 200786-167
E-Mail:
mlarch@bve-online.de
NAP Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
Sabine Peters-Halfbrodt
Tel. +49 30 590099-430
E-Mail:
naphelpdesk-ernaehrung@wirtschaft-entwicklung.de
www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit