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EEG-Novelle: Licht und Schatten für die Ernährungsindustrie
01.07.2014, Berlin
Die vom Deutschen Bundestag am 27. Juni des Jahres verabschiedete Novelle des EEGs beinhaltet positive, aber auch kritische Aspekte.
Als Erfolg wertet die BVE die Tatsache, dass stromkostenintensive Unternehmen der Ernährungsindustrie auch zukünftig die Möglichkeit haben, ihre EEG-Umlage und damit die Stromkosten durch eine Besondere Ausgleichs- bzw. Härtefallregelung zu reduzieren.
„Die Überzeugungsarbeit auf Brüsseler und Berliner Ebene in den vergangenen Wochen und Monaten, die mit hohem Einsatz geleistet worden ist, hat sich gelohnt. Es konnte verhindert werden, dass die Ernährungsindustrie, beim Kampf um überlebenswichtige „Industrierabatte“ für stromintensive Unternehmen, geopfert wird“, erklärt BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff.
Kritisch sind aus Sicht der BVE die vorgesehenen Regelungen zum Eigenstromverbrauch, sowohl für Neu- als auch für Altanlagen. Für Strom aus Neuanlagen ist zukünftig eine anteilige EEG-Umlage in Höhe von 30 bzw. 35 Prozent zu zahlen. Altanlagen bleiben zunächst von der EEG-Umlage befreit; jedoch soll diese Bestandsschutzregelung bis 2017 evaluiert und gegebenenfalls neu ausgestaltet werden.
„Diese Maßnahmen erschweren die Planungssicherheit für die Unternehmen und beeinträchtigen die dezentrale Energieerzeugung im industriellen Bereich“, so Christoph Minhoff.
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Die Ernährungsindustrie ist mit 555.300 Beschäftigten der viertgrößte Industriezweig Deutschlands, zuverlässig versorgt sie 80 Millionen Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Mit einer Exportquote von 31% schätzen zudem Kunden weltweit die Qualität deutscher Produkte.