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Ernährungsindustrie fordert Berücksichtigung bei EEG-Rabatten
13.03.2014, Beriln
Die deutschen Industriestrompreise gehören in allen Verbraucherklassen zu den höchsten in Europa. Dazu tragen staatlich verursachte Kosten, wie die EEG-Umlage in Höhe von zurzeit 6,24 Ct/kWh bei. Dies stellt insbesondere für Abnehmer mit stromintensiven Produktionsbedingungen eine Belastung dar. Vor dem Hintergrund der anstehenden Novelle des EEG fordert die BVE, dass die sogenannte „Besondere Ausgleichsregelung“ auch zukünftig für die Ernährungsindustrie gilt. Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass stromintensive Unternehmen eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragen können.
„Auch in der Ernährungsindustrie gibt es in den verschiedenen Teilbranchen zahlreiche Unternehmen, die stromintensiv sind. Der Wegfall dieser Ausgleichsregelung würde für diese Unternehmen zu einer gravierenden Strompreiserhöhung führen und deren Wettbewerbsfähigkeit gefährden“, erklärt BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff.
In ihrer Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission hat die BVE am 10. März 2014 darauf hingewiesen, dass sich die Ernährungsindustrie sowohl über das Exportgeschäft, das einen Anteil von 30% des Gesamtumsatzes in Höhe von 170 Mrd. Euro hat, als auch über die Importe von ausländischen Konkurrenten in den deutschen Markt, im internationalen Wettbewerb befindet.
„Jedoch haben die Hauptkonkurrenten, egal ob aus der EU oder Drittstaaten, wie den USA, an ihren Standorten weitaus günstigere Industriestrompreise, was sich für die deutschen Nahrungsmittelhersteller und deren Geschäft nachteilig auswirkt“, so Minhoff.
Die im EEG enthaltene Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sorgt deshalb zunächst einmal für gleiche Wettbewerbsbedingungen und stellt entgegen der Auffassung der EU-Kommission, keine wettbewerbswidrige Beihilfe dar.
Im Rahmen der Anhörung zur Novelle des EEG hat die BVE das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 12. März 2014 dazu aufgefordert, diese Ausgleichsregelung auch zukünftig unternehmensbezogen auszugestalten und damit für alle Branchen und deren stromintensive Unternehmen offen zu halten. Es ist nicht zu rechtfertigen, diesen Ausgleich nur einzelnen Branchen der Schwerindustrie zu ermöglichen.
Entscheidend muss sein, ob ein Unternehmen stromintensiv ist und ob es sich im internationalen Wettbewerb befindet. Sofern dies zutrifft, sind Unternehmen gleich zu behandeln, unabhängig welcher Branche sie angehören.
Von der Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen in der Ernährungsindustrie profitieren im Übrigen auch vor- und nachgelagerte Branchen, und somit der ländliche Raum.
Ein Ausschluss der Ernährungsindustrie aus dem EEG-Rabatt hätte im Übrigen auch keinen entlastenden Einfluss auf die allgemeine Strompreisentwicklung in Deutschland.
In 2013 wurden 273 Unternehmen der Ernährungsindustrie durch die Ausgleichsregelung begünstigt; dies entspricht einem Anteil von 5% der Gesamtbranche. Ihr Anteil am gesamten Begrenzungsvolumen der Ausgleichsregelung in Höhe von 3.876 Mrd. liegt bei Euro 154 Mio., d. h. gerade einmal 4%.