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BVE lehnt Erhöhung des Pflichtpfands für Getränkeverpackungen ab
10.07.2013, Berlin
Der von Politikern ins Spiel gebrachten Erhöhung des gesetzlichen Pfands für Getränkeeinweg auf 50 Cent pro Gebinde erteilt die BVE eine klare Absage. Die angesonnene Pfanderhöhung soll der Vermüllung von Parks und öffentlichen Flächen entgegenwirken.
BVE-Geschäftsführer Peter Feller: „Das bestehende gesetzliche Pfand für Getränkeeinweg in Höhe von 25 Cent hat sich bewährt. Dies wird durch eine Rücklaufquote in Höhe von rund 98% eindrucksvoll belegt. Für eine Erhöhung dieses Pfands besteht deshalb kein Bedarf“.
Das Pflichtpfand für Getränkeeinwegverpackungen wurde ab 2003 für bestimmte Getränke, wie z. B. Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke, eingeführt. Die BVE und der Handelsverband Deutschland haben daraufhin ein Pfand-/Rücknahmesystem, die Deutsche Pfandsystem GmbH, gegründet, über das die Pfanderhebung- und Erstattung organisiert wird. Mittlerweile werden über dieses Pfandsystem rund 98% der in Verkehr gebrachten Einwegbehältnisse zurückgenommen und einer qualifizierten Verwertung zugeführt.