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Strom- und Gaspreisbremse wichtiger Schritt, Korrektur- und Nachbesserungsbedarf nicht ausgeschlossen
16.12.2022, Berlin
Die gestern vom Bundestag und heute vom Bundesrat verabschiedeten Gesetze zur Einführung von Preisgrenzen für Erdgas und Wärme sowie Strom sind unerlässliche Maßnahmen, um den Produktionsstandort Deutschland zu stabilisieren.
„Der signifikante Anstieg der Energiepreise in den vergangenen Monaten und der damit verbundene Kostendruck stellen für zahlreiche Unternehmen der Branche eine große wirtschaftliche, oftmals auch existentielle Herausforderung dar. Die vorgesehenen finanziellen Entlastungsmaßnahmen, die Gegenstand der verabschiedeten Gesetze sind, können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Unternehmen der Ernährungsindustrie wirkungsvoll zu unterstützen,“ erklärt Peter Feller, stellvertretender BVE-Hauptgeschäftsführer.
Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob und wie die gesetzlichen Preisbremsen in der Fläche wirken und wie sie von den Unternehmen in Anspruch genommen werden. Entlastungsmaßnahmen, die über eine Größenordnung von 2 Mio. Euro hinausgehen, müssen in Übereinstimmung mit den EU-Beihilfeleitlinien erfolgen. Diesbezüglich hat es verbindliche Absprachen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission gegeben, die den Gestaltungsspielraum des deutschen Gesetzgebers beschränken. So sind bestimmte Beihilfequoten an einen Rückgang des EBITDAs gekoppelt.
Dazu Feller: „Aus den Unternehmen vernehmen wir teilweise kritische Äußerungen, die die Planbarkeit des EBITDA 2023 im Vergleich zum Corona-Jahr 2021 in Frage stellen; in diesem Kontext wird zudem der Aufwand beanstandet, dass mögliche Rückzahlungen ständig einkalkuliert werden müssen.“
Hinzu kommen Vorgaben aus der nationalen Umsetzung, die Entlastungsmaßnahmen beispielsweise an die Beschränkung von Boni- und Dividendenzahlungen sowie Standort- bzw. Beschäftigungssicherungsmaßnahmen knüpfen. „Vor diesem Hintergrund ist in den kommenden Monat sorgfältig zu beobachten, ob die vorgesehenen Maßnahmen greifen und die Wirtschaft stärken, um notwendigenfalls auf europäischer und nationaler Ebene schnell gegenzusteuern,“ so Feller.
In der Ernährungsindustrie erwirtschaften rund 6.150 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 186 Mrd. Euro. Mit über 638.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.