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Kein „Draufsatteln“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie)
12.01.2012, Berlin
Im Rahmen der Verbändeanhörung hat die BVE gegenüber dem Bundesumweltministerium (BMU) gefordert, dass diese Richtlinie 1 : 1 umgesetzt wird. Diese Transformation erfolgt insbesondere über das Bundesimmissionsschutzgesetz und dessen Verordnungen, die für die Produktionsstandorte und damit auch für die Ernährungsindustrie relevant sind.
BVE-Geschäftsführer Peter Feller: „Deutschland hat aufgrund der strengen Umweltgesetzgebung gegenüber anderen EU-Mitgliedsstaaten einen hohen ökologischen Standard zu verzeichnen. Die Unternehmen der Ernährungsindustrie dürfen deshalb nicht mit Maßnahmen belastet werden, die über die umzusetzende Richtlinie hinausgehen und zu einer Belastung der Wettbewerbsfähigkeit führen.“
In ihrer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem BMU weist die BVE darauf hin, dass der Referentenentwurf des Ministeriums teilweise über die Vorgaben der IED-Richtlinie hinausgeht. So sollen beispielsweise die für die Ernährungsindustrie typischen Kleinanlagen, die unter den Schwellenwerten der IED-Richtlinie liegen, zukünftig im Rahmen der Genehmigung und Überwachung mit strengeren Anforderungen konfrontiert und mit Großanlagen gleichgesetzt werden.
Die Stellungnahme steht Ihnen
hier zum Download zur Verfügung.