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Ernährungsindustrie erhält Unterstützung durch Auslandshandelskammern beim Export
11.12.2009, Berlin
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben am 11. Dezember 2009 in Berlin ihr gemeinsames Projekt zur Förderung der Exportaktivitäten der Agrar- und Ernährungswirtschaft vorgestellt. Darin sollen die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) die Betreuung und Beratung deutscher Unternehmen aus der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf ausgewählten Auslandsmärkten (Brasilien/Mercosur, China, Italien, Japan, Nordamerika, Österreich/Mittelosteuropa und Russland) übernehmen. Das BMELV unterstützt die Zusammenarbeit durch eine Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2 Millionen Euro über eine Laufzeit von rund zwei Jahren.
Die BVE begrüßt grundsätzlich das Engagement des BMELV und die Bereitschaft der AHKs, zukünftig verstärkt Dienstleistungen für die Bedürfnisse der exportorientierten Unternehmen der Ernährungsindustrie anzubieten. Dies ist nach dem Wegfall der zentralen Absatzförderung für die Agrar- und Ernährungswirtschaft durch die CMA, die durch parafiskalische Abgaben der Land- und Ernährungswirtschaft finanziert wurde, dringend geboten.
Aus Sicht der Ernährungsindustrie müssen die AHK-Aktivitäten im Bereich des Lebensmittelexports eng mit der Wirtschaft abgestimmt werden, um die vom BMELV bereitgestellten Mittel zielgerichtet und abgestimmt auf die spezifischen Bedürfnisse der mittelständischen Unternehmen der Ernährungsindustrie einzusetzen. Dazu zählen vor allem die qualifizierte Vermittlung von Geschäftspartnern und die Einladung von ausländischen Handelskunden und Importeuren zu deutschen Messeauftritten. Die Erfolgskontrolle und eventuelle Anpassungen der Maßnahmen sind rechtzeitig durchzuführen. Die konsequente Einbeziehung der ehemaligen CMA-Auslandsmitarbeiter ist besonders wichtig, da sie über umfangreiche Erfahrungen und Netzwerke für die Unterstützung der Auslandsaktivitäten der deutschen Ernährungsindustrie verfügen.
Grundsätzlich sind die geförderten Standorte richtig gewählt, weil es sich um dynamisch wachsende und interessante Märkte handelt. Das BMELV muss in seiner Exportförderung aber auch beachten, dass die großen europäischen Staaten und neuen EU-Mitgliedsländer weiterhin die wichtigsten Absatzmärkte der Branche stellen. 84% der deutschen Lebensmittelexporte werden in der EU abgesetzt. Auch hier braucht die Branche Unterstützung für erfolgreiche Marktaktivitäten.