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Wettbewerbsposition der Ernährungsindustrie ohne zentrale Absatzförderung gefährdet
03.02.2009, Berlin
„Die deutsche Ernährungsindustrie fordert die zügige Aufnahme von Beratungen über eine verfassungsgemäße Fortsetzung der zentralen Absatzförderung nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes“, so Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie.
Mit der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe ist das Absatzfondsgesetz als Rechtsgrundlage für die Absatzförderung entfallen. Unverändert notwendig und sinnvoll ist aber eine Fortführung der zentralen Absatzförderung für die Produkte der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft.
Die Rahmenbedingungen für diese Aufgabe sind zu verändern, dazu müssen unverzüglich Gespräche mit Verbänden, Politik und Unternehmen geführt werden.
Die hervorragende Ausgangsbasis der exportorientierten deutschen Ernährungsindustrie darf durch die heutige Entscheidung nicht gefährdet werden. Ein System der Absatzförderung, das die Wettbewerbsposition der Branche auf den ausländischen Märkten sichert und fördert, ist dringend zu entwickeln. Ansonsten wird die Branche gegenüber unseren Nachbarländern, die als Konkurrenten am Weltmarkt und im EU-Binnenmarkt auftreten, zurückfallen.