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Ernährungsindustrie fordert Einsatz von Reststoffen aus der Lebensmittelproduktion in Biogasanlagen
Änderung des EEG notwendig - Konkurrenz um Rohstoffe für Energie und Lebensmittelerzeugung entschärfen
02.05.2007, Berlin
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert, dass Reststoffe aus der Nahrungsmittelproduktion zukünftig in Biogasanlagen eingesetzt werden können, ohne dass dies zum Fortfall der Vergütung für nachwachsende Rohstoffe – NawaRo-Bonus – für die Anlagenbetreiber führt. Dazu muss das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG)“ angepasst werden.
Bei der Herstellung von Lebensmitteln fallen in erheblichem Umfang Reststoffe an, die ein hohes energetisches Potential aufweisen Diese Reststoffe können sinnvoll in Biogasanlagen zur Energiegewinnung eingesetzt werden. So weist die Brauindustrie ein jährliches Aufkommen von circa 1.3 Mio. t Nasstreber auf. Bei einer zugrunde gelegten Biogasausbeute in Höhe von 0,5 m3 pro Kilogramm Treber lässt sich daraus eine Biogasmenge in Höhe von 150 Mio. m3 erzeugen. Erhebliche Mengen von nutzbaren Reststoffen fallen auch in anderen Branchen der Ernährungsindustrie an. In der Mühlenwirtschaft beträgt das jährliche Aufkommen an Nebenprodukten, wie zum Beispiel Kleinkorn, Spelzen, Abputz- und Leichtgetreide, circa 0,5 Mio. t und in der obst- und gemüseverarbeitenden Industrie sind es rund 50.000 t Abputz- und Schälreste. Hinzu kommen umfangreiche Mengen an Trester aus dem Bereich der Fruchtsaftindustrie.
Gegenwärtig können diese Reststoffe praktisch nur mit erheblichen Kosten entsorgt werden. Ein Einsatz in landwirtschaftlichen Biogasanlagen, die den NawaRo-Bonus erhalten, scheidet aus, da dies den Fortfall dieser Bonifikation für die Anlagenbetreiber bedingen würde.
Die BVE fordert deshalb, die NawaRo-Bonifikation nach wie vor für den Teil der Stromerzeugung zu zahlen, der den in der jeweiligen Biogasanlage eingesetzten nachwachsenden Rohstoffen anteilig zuzurechnen ist. Die Verwertung dieser Reststoffe würde zudem einen Beitrag darstellen, um fossile Energieressourcen zu schonen. Sie entspricht den Zielsetzungen des EEG und trägt zum Klimaschutz durch CO2-Vermeidung bei.
Mit einer solchen Lösung würde ein wichtiger Beitrag zur Entschärfung der Nutzungskonkurrenz zwischen Ernährungsindustrie und Erzeugern von Bioenergie im Bereich der Rohstoffversorgung geleistet werden. Diese Nutzungskonkurrenz, die auch durch eine staatliche Förderung der Bioenergie forciert wird, beieinträchtig die Rohstoffverfügbarkeit für Teile der Ernährungsindustrie und verursacht massive Preissteigerungen bei Lebensmitteln.