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Verbesserung der Lebensmittelüberwachung in Deutschland notwendig
18.10.2006, Berlin
Der jüngste "Gammelfleisch-Skandal" hat die Bürger verunsichert und - zu Unrecht - die gesamte Fleischbranche in Deutschland in Verruf gebracht. Als Vertretung der gesamten Ernährungsindustrie haben wir die bekannt gewordenen Machenschaften und Rechtsverstöße auf das Schärfste verurteilt. Wir können es jedoch nicht dabei belassen. Gammelfleisch ist ein Symptom für Mängel in der deutschen Lebensmittelüberwachung. Diese müssen ganz grundsätzlich angegangen werden. Die Ernährungsindustrie leistet dazu inhaltlich einen konstruktiven Beitrag.
Wir tun dies, weil die Lebensmittelindustrie ein ureigenes Interesse an einer gut funktionierenden, effizienten und anerkannten staatlichen Überwachung hat. So wie die seriöse Lebensmittelkette auf höchstem Qualitätssicherungsniveau arbeitet, muss auch die Lebensmittelkontrolle mit höchster Effizienz arbeiten.
Ganz wichtig: Lebensmittelüberwachung ist und bleibt auch in Zukunft eine Aufgabe der Bundesländer; es wäre auch gar nicht im Wirtschaftsinteresse, eine zentrale Überwachungsbehörde zu haben. Sie wäre viel zu weit weg vom Geschehen, von der Praxis. Die Bundesländer sind zuständig; sie haben aber aus unserer Sicht die Verpflichtung zur Kooperation untereinander und mit dem Bund.
Aktuell sehen wir in der Lebensmittelüberwachung vor allem Unzulänglichkeiten:
- Unterschiedliche Standards in den Bundesländern.
- Fehlende Konzentration auf Bereiche, die "anfällig" für Verstöße oder auch kriminelle Machenschaften sind; es muss wieder mehr "vor Ort", d. h. in den Betrieben nachgeschaut werden.
- Vergeudung von Ressourcen durch:
- Mehrfach-Kontrollen und -Beanstandungen ein und desselben Produktes in unterschiedlichen Bundesländern,
- zu viel "Etikettenchemie",
- fehlende Abstimmung in der Auslegung und Anwendung des Rechts innerhalb der Bundesländer und länderübergreifend,
- Unzureichende Koordinierung der Bundesländer untereinander und zwischen Bund und Länder insbesondere in Krisensituationen.
An diesen Schwachstellen muss angesetzt werden. Die Bundesländer erkennen dies zunehmend, und auch die Vorschläge von Bundesminister Seehofer vom 10. Oktober 2006 gehen in die richtige Richtung.
Die diskutierte Gebührenerhebung für die "normale" Überwachungstätigkeit lehnen wir ab. Für hoheitliche Aufgaben, die keinen Verstoß der Unternehmen erkennen lassen, müssen die Aufwendungen aus dem Steueraufkommen ausgeglichen werden.
Wir brauchen keine neuen Gesetze, keine höhere Strafandrohung. Notwendig ist, die Einhaltung des geltenden Rechts zielgerichtet sowie konsequent zu kontrollieren und Verstöße entsprechend zu ahnden. Das Risiko "erwischt" und zu spürbaren Strafen verurteilt zu werden, muss drastisch erhöht werden, denn nur dies ist eine wirksame Abschreckung!
Der Ernährungsindustrie geht es um eine sachorientierte Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und um ihre zügige Umsetzung. Ziel muss es sein, schnell von dem Image wegzukommen, dass in Deutschland die amtliche Kontrolle allenfalls noch Mittelmaß ist, so wie es in anderen europäischen Ländern kolportiert wird.