Inhalt
Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis
20.09.2006, Berlin
Die Ernährungsindustrie spricht sich nachdrücklich für einen fairen Leistungswettbewerb aus. Dieser setzt insbesondere voraus, dass kleinere und mittelständische Unternehmen vor unbilligen Behinderungspraktiken, die u. a. im Verkauf von Waren unter Einstandspreis ihren Ausdruck finden, geschützt werden. Die gegenwärtige gesetzliche Regelung, die entsprechende Verkäufe gelegentlich ohne Vorbehalt zulässt, hat sich weder als praktikabel noch als Ziel führend erwiesen.
Das Bundeswirtschaftsministerium ist damit befasst, einen kartellrechtlichen Novellierungsentwurf vorzubereiten, der darauf ausgerichtet ist, den Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich zu verbieten. Von einer derartigen Regelung kann insbesondere eine Signalwirkung ausgehen, dass für qualitativ hochwertige Lebensmittel ein angemessener Preis zu entrichten ist.
In besonderen Situationen muss es dem Handel allerdings ermöglicht werden, Lebensmittel ausnahmsweise unter Einstandspreis absetzen zu können. Dies betrifft vom Verderb bedrohte Ware sowie Saisonartikel. Entsprechende Ausnahmen müssen im Gesetz abschließend aufgeführt werden.
Eine entsprechende Novellierung des Kartellrechts haben die Regierungsparteien bereits in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgesehen. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis steht in keinem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem aktuellen "Gammelfleischskandal". Die Diskussionen, die anlässlich dieses Skandals derzeit geführt werden, haben teilweise zu einer unsachgemäßen Darstellung und Vermischung unterschiedlicher Themen geführt.