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Trittbrettfahrerei in dualen Abfallsystemen unterbinden - Novellierung der Verpackungsverordnung notwendig
21.06.2006, Berlin
Die BVE spricht sich für eine Novellierung der Verpackungsverordnung aus, um die bewährte haushaltsnahe Sammlung von Verkaufsverpackungen auch zukünftig sicherzustellen.
Das System der haushaltsnahen Sammlung und die damit einhergehende Trennung von Abfällen sind seit den neunziger Jahren etabliert und werden von den privaten Verbrauchern akzeptiert.
Die Betreiber von sog. dualen Systemen, die die haushaltsnahe Sammlung der Verkaufsverpackungen durchführen, sehen sich jedoch mit kontinuierlich zurückgehenden Lizenzmengen konfrontiert. Es liegen Anhaltspunkte vor, dass aktuell maximal 55 bis 60% der Gesamtmenge der Verkaufsverpackungen bei den dualen Systembetreibern lizensiert werden. Diese Entwicklung bedingt einen entsprechenden Rückgang der Lizenzeinnahmen, die auf der Grundlage des Gewichts der spezifischen Verpackungsmaterialien berechnet werden.
Gleichwohl werden die nicht lizensierten Verkaufsverpackungen - dies belegen Stichproben - den dualen Systembetreibern in erheblichem Umfang zur Entsorgung zugeleitet, ohne dass eine Beteiligung an den damit verbundenen Kosten erfolgt. Die gegenwärtige Rechts- und Vollzugslage bietet offensichtlich keine hinreichende Gewähr, dieser Trittbrettfahrerei bzw. Lizenzprellerei entgegen zu treten.
Die BVE fordert deshalb nach Abschluss der erforderlichen Erhebungen, die gegenwärtig durchgeführt werden, durch eine zielführende Ausgestaltung der Verpackungsverordnung sicherzustellen, dass alle Vertreiber von Verkaufsverpackungen, deren Verpackungen über flächendeckende, duale Systeme einer Verwertung zugeführt werden, sich angemessen an den damit verbundenen Kosten beteiligen.