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EU-US-Handel: Streit um Flugzeuge nicht erneut über Strafzölle auf Lebensmittel austragen
21.10.2019
Seit Freitag, dem 18. Oktober, erheben die USA
Strafzölle in Höhe von 25% zusätzlich zu den bereits bestehenden Zolltsätzen auf europäische Lebensmittel. Hintergrund der Zollvergeltungsmaßnahmen sind rechtswidrige EU-Subventionen für den europäischen Flugzeugbauer Airbus. Umgekehrt drohen Strafzölle auf US-amerikanische Produkte aufgrund amerikanischer Subventionen für den US-Luftfahrtkonzern Boing.
Hierzu erklärte
Stefanie Sabet, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), im Vorfeld: „Handelsstreitigkeiten in anderen Sektoren müssen auch dort ausgetragen werden. Weitere Strafzölle auf Lebensmittel sind nicht gerechtfertigt. Die zusätzlich angekündigten amerikanischen Zölle würden deutsche Exporteure hart treffen. Beliebte Exportprodukte im Wert von rund 300 Millionen Euro wie Kaffee, Schweinefleischerzeugnisse, Käse oder Teigwaren wären hier betroffen. Wir fordern die EU auf, wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die die heimische Wirtschaft entlasten. Die USA sind einer unserer wichtigsten Handelspartner überhaupt. Wir brauchen daher dringend einen Abbau von Handelshemmnissen im Agrar- und Lebensmittelhandel mit den USA. Aktuell liegt das US-Geschäft weit hinter seinen Möglichkeiten zurück.“
Die USA sind ein bedeutender Partner der deutschen Ernährungsindustrie. 2018 wurden insgesamt Waren im Wert von 1,7 Milliarden Euro exportiert. Das entspricht in etwa einem Anteil von drei Prozent an den Gesamtexporten der Branche. Nach der Europäischen Union und China sind
die USA damit der drittgrößte Absatzmarkt für deutsche Lebensmittel.