Unternehmen im Geltungsbereich des LkSG sind gesetzlich verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren zu implementieren, das es Personen und Organisationen ermöglicht, auf Menschenrechts- und Umweltrisiken oder Verstöße in ihrem Geschäftsbereich und ihrer Lieferkette hinzuweisen. Um diese Anforderungen effektiv und vertrauensvoll zu erfüllen, bietet die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie in Kooperation mit der AFC Consulting Group AG und den renommierten Rechtsanwaltskanzleien Meisterernst und ZENK eine externe Beschwerdestelle an.