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BVE-Beschwerdestelle
Unternehmen im Geltungsbereich des LkSG sind gesetzlich verpflichtet, ein Beschwerdeverfahren zu implementieren, das es Personen und Organisationen ermöglicht, auf Menschenrechts- und Umweltrisiken oder Verstöße in ihrem Geschäftsbereich und ihrer Lieferkette hinzuweisen. Um diese Anforderungen effektiv und vertrauensvoll zu erfüllen, bietet die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie in Kooperation mit der AFC Consulting Group AG und den renommierten Rechtsanwaltskanzleien Meisterernst und ZENK eine externe Beschwerdestelle an.
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Gewährleistung der Einhaltung aller Anforderungen des LkSG.
- Barrierefreier Zugang: Rund um die Uhr verfügbar, um auf Beschwerden umgehend reagieren zu können.
- Unabhängigkeit und Vertraulichkeit: Unsere Stelle arbeitet unparteiisch, unabhängig und unterliegt der Verschwiegenheit.
- Datenschutz und Anonymität: Sicherstellung von vollständiger Anonymität und strengem Datenschutz.
- Transparenz: Klare Dokumentation und Berichterstattung aller Vorgänge.
- Kompetente Betreuung: Unterstützung durch Experten in Stakeholder-Kommunikation und regulatorischen Fragen. Kostenlose Weiterbildung: Teilnahme an praxisnahen Seminaren ohne zusätzliche Kosten.
Service- und Dienstleistungen: Die Basisleistungen umfassen den Betrieb der Beschwerdestelle sowie die Erfassung und Erstbewertung von Beschwerden. Diese Leistungen werden über einen jährlichen Pauschalbeitrag abgedeckt. Individuelle Dienstleistungen bieten eine umfassende Betreuung im weiteren Beschwerdemanagement und werden nach Aufwand abgerechnet.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern: sorgfaltspflichten@ernaehrungsindustrie.de