Inhalt
Definitionen und Begriffsklärungen
01.03.2016
Was ist Abfallwirtschaft?
Die Abfallwirtschaft sorgt dafür, dass Abfälle gesammelt und entsorgt werden. Seit ihrem Bestehen hat die Abfallwirtschaft sich von der reinen Beseitigungswirtschaft zur Kreislaufwirtschaft gewandelt. Ziel ist es, durch Abfallvermeidung und Recycling die Umwelt möglichst wenig zu beeinträchtigen und gleichzeitig den größtmöglichen Nutzen aus den Abfällen zu generieren. Moderne Abfallwirtschaftskonzepte beinhalten alle notwendigen S chritte: von der Erfassung über den Transport von Abfällen bis hin zu deren Aufbereitung für die stoffliche beziehungsweise energetische Verwertung.
Quelle: UBA 2015-1, UBA 2015-2
Was ist Kreislaufwirtschaft?
Zur Sicherstellung eines nachhaltigen Wachstums müssen Ressourcen intelligent und nachhaltig genutzt werden. In einer Kreislaufwirtschaft wird der Wert von Produkten und Stoffen so lange wie möglich erhalten. Abfälle und Ressourcenverbrauch werden auf ein Mindestmaß beschränkt beziehungsweise verhindert, und die Ressourcen bleiben in der Wirtschaft, nachdem ein Produkt sein Lebensende erreicht hat. Sie werden immer wieder verwendet, um weiterhin Wertschöpfung zu generieren. Mit diesem Modell werden Arbeitsplätze geschaffen und Innovationen gefördert, die für Wettbewerbsvorteile sorgen. Außerdem können hierdurch langlebigere und innovative Produkte entstehen, die Geld sparen und die Lebensqualität
verbessern. Ziel ist es, eine maximale Wertschöpfung und Nutzung aller Rohstoffe, Produkte und Abfälle zu erreichen, Energieeinsparungen zu fördern und die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Quelle: European Commission 2015
Was ist Recycling?
Die meisten gebrauchten Verpackungen und Gegenstände bestehen aus hochwertigen Materialien, wie zum Beispiel Kunststoff oder Aluminium, für deren Herstellung ein hoher Bedarf an immer seltener werdenden natürlichen Ressourcen notwendig ist. Für die Neuproduktion von Kunststoff etwa wird vor allem Ro höl sowie viel Wasser und Energie benötigt. Papier wird auf der Basis von Holz erzeugt, wofür ganze Wälder gerodet werden müssen. Die Herstellung von immer mehr neuen Produkten und Verpackungen belastet daher unsere Umwelt und unser Klima enorm. In den Verpackungsabfällen stecken wertvolle Materialien, die nicht einfach verbrannt werden dürfen, sondern einer sinnvollen Verwertung zugeführt werden können. Die Abfälle werden beim Recycling sortiert und so aufbereitet, dass sie wieder als Rohstoff für neue Produkte und Verpackungen eingesetzt werden können. So kommt ein großer Teil unserer Abfälle gleich wieder in den Produktionskreislauf zurück. Die deutsche Abfallwirtschaft trägt durch Recycling zudem deutlich zu der so wichtigen Reduzierung von Treibhausgasen bei. Ein Vergleich macht dies deutlich: 1990 hat die Branche das Klima noch mit fast 38 Millionen Tonnen klimaschädlichen Gasen belastet. Heute hingegen entlastet sie die Umwelt durch Recycling um jährlich 18 Millionen Tonnen. Die in Deutschland erreichten Verwertungsquoten, also der Anteil der recycelten Verpackungen an der gesammelten Menge, sind weltweit beispiellos. Gemäß der europäischen Abfallrahmenrichtlinie müssen mindestens 50 Prozent der Verpackungsabfälle aus Haushalten oder ggf. anderen haushaltsnahen Quellen recycelt werden. Diese Vorgabe wurde bereits im Jahr 2010 mit einer Recyclingquote von 85 Prozent übererfüllt und dieser Trend hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt.
Detaillierte Informationen über Sortier- und Recyclingverfahren in den Anlagen finden Sie hier:
www.recycling-fuer-deutschland.de
Quelle: DS 2015-2, DS 2015-3
Was ist ein Sekundärrohstoff?
Durch Recycling entstehen sog. Sekundärrohstoffe, also Rohstoffe, die durch Aufarbeitung aus entsorgtem Material gewonnen werden. Sie dienen als Ausgangsstoffe für neue Produkte und unterscheiden sich dadurch vom prim ären (aus der Natur gewonnenen) Rohstoff. Sie werden zum zweiten oder wiederho lten Male genutzt, dies schont Ressourcen.
Was ist das duale System?
Über das duale System werden gebrauchte Verkaufsverpackungen gesammelt, sortiert und verwertet. Seit dem Inkrafttreten der Verpackungsverordnung 1991 ist die Wirtschaft erstmals verpflichtet, die Verpackungen ihrer Produkte nach Gebrauch zurückzunehmen und sie zu entsorgen. Bis dahin waren ausschließlich Gemeinden für die Abfallversorgung zuständig. Das neue Gesetz veranlasste Industrie und Handel dazu, eine Organisation zu gründen, die die Erfüllung der Verwertungspflichten übernehmen konnte. Daraus entstand die gemeinsame Entsorgung im dualen System. Erster privatwirtschaftlicher Anbieter in diesem System war die Duales System Deutschland GmbH, heute sind neun Systembetreiber zugelassen. Jeder Hersteller und Vertreiber, der Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringt, die typischerweise beim privaten Endverbraucher landen, ist verpflichtet sich an einem dualen System zu beteiligen. Finanziert wird das System über ein Entgelt, das die Hersteller und Vertreiber von verpackten Produkten für ihre Beteiligung an einem dualen System bezahlen. Die Höhe ist abhängig von Material und Gewicht der verwendeten Verpackungsmaterialien. Je weniger Verpackungsmaterial also eingesetzt wird, desto weniger Entgelte zahlen Hersteller und Vertreiber entsprechend an das duale System. Damit entstehen konkrete Anreize für Unternehmen, Verpackungslösungen in Richtung Abfallvermeidung zu optimieren. Diese Kosten werden an den Verbraucher weitergetragen und fließen in den Produktpreis ein.
Wie sieht die Entsorgung der Verpackungsabfälle im Einzelnen aus?
1. SCHRITT: Erfassung und Sammlung
Die dualen Systeme beauftragen Entsorgungsunternehmen, die weggeworfenen Verpackungsabfälle in regelmäßigem Turnus abzuholen. Die gesammelten Wertstoffe werden anschließend in Sortier- oder Aufbereitungsanlagen transportiert. Für die Sammlung der Verpackungen stehen dem Endverbraucher bundesweit in 400 Gebieten verschiedene Systeme zur Verfügung. Während bei einem Holsystem der Abfall direkt bei den privaten Haushalten abgeholt wird (bspw. Leichtverpackungen aus Aluminium, Weißblech, Kunststoff und Verbunden in der Gelben Tonne/dem Gelben Sack), bringt der Endverbraucher bei einem Bringsystem seine Verpackungsabfälle selbst zu einer Sammelstelle (bspw. Glasverpackungen zu Contain ern an öffentlichen Plätzen oder Leichtverpackungen zu Wertstoffinseln beziehungsweise -höfen).
2. SCHRITT: Sortierung, Aufbereitung und Verwertung
Die Sortierung und Aufbereitung der erfassten Abfälle organisiert jedes duale System individuell. Für jede der drei Materialarten Papier/Pappe/Karton, Glas und Leichtverpackungen existieren spezielle Sortier- oder Aufbereitungsanlagen . Anschließend werden die Wertstoffe zu einem Verwerter gebracht. Der Anteil der Verpackungsabfälle, die von den dualen Systemen erfasst werden, liegt bei rund 5,5 Millionen Tonnen pro Jahr (Stand 2011). In etwa en tspricht diese Menge dem 550-fachen Gewicht des Pariser Eiffelturms beziehungsweise sieben Prozent des gesamten Abfallaufkommens. Gemäß der Verpackungsverordnung müssen sich die dualen Systeme beim Aufbau der Wertstofferfassungssysteme mit den entsorgungspflichtigen Kommunen abstimmen. Deshalb sind die Sammelsysteme bundesweit verschieden. Für die Verwertung hat der Gesetzgeber für die einzelnen Materialien Quoten vorgegeben. Sie müssen als Mindestsoll erfüllt werden. Über diese Quoten wachen die Umweltministerien der Länder oder deren Beauftragte. Die Leistungsbilanz ist der so genannte Mengenstromnachweis, in dem die DSD ihre Sammel- und Verwertungsleistungen dokumentieren.
Quelle: DS 2015-1, Bundeskartellamt 2012, DSD 2015
Was meint Produktverantwortung?
Die kreislaufwirtschaftliche Produktverantwortung wurde 1991 in der Verpackungsverordnung festgeschrieben und besagt, dass die Verantwortung für die Entsorgung von Verpackungen bei Herstellern und Vertreibern und somit bei denjenigen liegt, die die Produkte in den Verkehr bringen. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden und Verpackungen möglichst lange und ressourcenschonend im Wertstoffkreislauf zu erhalten. Die Produktverantwortung der Lebensmittelhersteller geht über die Verpackungsentsorgung hinaus und gilt für sämtliche Schritte der Produktion eines Lebensmittels, zum Beispiel ihre Sicherheit, Verzehrsfähigkeit, Kennzeichnung oder Vermarktung: Jeder Hersteller ist für sein Produkt vollumfänglich juristisch verantwortlich.