07.11.2023
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hält die Branche nach wie vor in Atmen. Es verpflichtet betroffene Unternehmen, ihrer Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltbelange nachzukommen. Die rechtliche und konzeptionelle Umsetzung der Sorgfaltspflichten stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Es erfordert einen ganzheitlichen Managementansatz sowohl im Hinblick auf das Risikomanagement und die interne Organisation als auch insbesondere im Umgang mit den direkten Zulieferern und der tieferen Lieferkette.
Die Ernährungsindustrie in Deutschland ist überwiegend mittelständisch geprägt und weist eine hohe internationale Verflechtung mit komplexen Lieferketten auf. Die Gewinnung der Rohwaren findet häufig über mehrteilige Lieferketten statt, in denen die Unternehmen nur zum Teil in einer direkten Vertragsbeziehung stehen. Bereits vor Inkrafttreten des LkSG wurden Stimmen laut, dass kleine und mittelständische Zulieferer mit den Anforderungen ihrer Kunden und dem damit verbundenen Aufwand konfrontiert werden. Dies bestätigte sich spätestens durch den Versand von Ergänzungsvereinbarungen oder angepassten Verhaltensrichtlinien, mit denen die Händler versuchten, die Pflichten auf ihre Zulieferer zu delegieren. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte daraufhin im Juli eine weitere Handreichung zur Zusammenarbeit entlang der Lieferkette. Diese spricht sich zwar für einen angemessenen und partnerschaftlichen Umgang mit Zulieferern aus, verweist jedoch gleichzeitig auf deren unterstützende Rolle bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten ihrer Kunden. In diesem Spannungsfeld bestehen somit weitere Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung der Anforderungen, die zu einer erhöhten Nachfrage nach Informations- und Fortbildungsveranstaltungen führen.
Doch wo steht die Ernährungsindustrie konkret? Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung in den Unternehmen? Was sind die Gründe, sich mit dem LkSG zu beschäftigen – auch wenn das Unternehmen nicht direkt betroffen ist? Welche Maßnahmen sind umgesetzt, welche sind in
Planung und wo sieht die Branche die größten Herausforderungen? Für Antworten auf diese und weitere Fragen hat die AFC Risk & Crisis Consult GmbH (AFC) in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) auch 2023 eine Umfrage zum Status quo des Umgangs mit dem LkSG durchgeführt. Hierzu wurden 387 für das Risiko- und Krisenmanagement verantwortliche Mitarbeitende von Unternehmen der Ernährungsindustrie online befragt.
Seit 2006 führt die AFC gemeinsam mit der BVE regelmäßig Umfragen zum Risiko- und Krisenmanagement in der Lebensmittelbranche durch. Soweit möglich, werden diese Ergebnisse mit vergleichbaren Fragen aus einer Studie des letzten Jahres in Beziehung gesetzt, um einen Trend aufzuzeigen und eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Wir danken allen Teilnehmenden für das umfangreiche Feedback vor allem bei den offenen Fragen.