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Wenn das Produkt auf dem Markt ist, gibt es dann überhaupt noch eine Qualitätskontrolle?
22.07.2016
Um das Wohl des Verbrauchers vollumfänglich zu gewährleisten, werden Produkte zusätzlich stichprobenartig staatlichen Qualitäts- und Sicherheitskontrollen unterzogen. Die amtliche Lebensmittelkontrolle ist damit die unverzichtbare ergänzende „Kontrolle der Kontrolle“. Sie kontrolliert die Betriebe nach einem risikoorientierten Ansatz.
Dies bedeutet, dass Lebensmittelunternehmen in Abhängigkeit von ihrer Größe, der Art ihrer Produkte, ihrer Vermarktungsstrategien, ihrer bisherigen Überwachungsergebnisse und der Funktionsfähigkeit ihrer Eigenkontrollsysteme eingestuft werden. Hinweise auf gesundheitsgefährdende Qualitätsmängel eines Produktes durch die amtliche Lebensmittelkontrolle, aber auch im Rahmen der bereits geschilderten Eigenkontrollen der Unternehmen selbst, führen zu einer Rücknahme oder gar zu einem Rückruf des Produktes, wenn dieses den Verbraucher bereits erreicht hat. Auch der Verbraucher hat die Möglichkeit, Qualitätsmängel an eine örtliche Behörde oder den Hersteller direkt zu melden.