23.07.2019
Die Umsetzung und Evaluierung des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP) fördert eine intensive Diskussion in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft um das Thema Menschenrechte. Die Politik hat sich in einem Brief von fünf Bundesministern direkt an die Unternehmensverantwortlichen gewandt und sie zur Mitarbeit aufgefordert. Die Fülle neuer Informationen haben uns dazu bewogen den vorliegenden Leitfaden zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen.
Die Funktion des Leitfadens bleibt erhalten. Er soll Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie die Implementierung des NAP erleichtern. Dabei wird zunächst die Relevanz des NAP für die Branche eingeordnet und beschrieben, inwiefern die einzelnen Unternehmen betroffen sind. Alle Elemente des NAP sowie die darin enthaltenen Erwartungen der Bundesregierung an die Unternehmen werden erklärt und verschiedene Möglichkeiten und Empfehlungen zur Implementierung in der Praxis angeboten. Ebenfalls wird der Prozess der Überprüfung durch die Bundesregierung erläutert. Der Leitfaden soll eine Orientierung geben, welche wesentlichen Elemente und Prozesse im jeweiligen Unternehmen zu berücksichtigen sind und wo Risiken und Herausforderungen liegen können. Anhand von Beispielen aus der Praxis können Unternehmen und Verbände lernen, wie andere Akteure der Branche die Kernelemente des NAP bereits erfolgreich implementiert haben und wie schon bestehende Maßnahmen und Prozesse im Unternehmen mit dem NAP kompatibel gemacht werden können.
Abschließend soll den Unternehmen ein breites Netzwerk an Unterstützungsangeboten erschlossen werden. Der Leitfaden stellt eine Empfehlung für alle Unternehmen der Ernährungsindustrie unabhängig ihrer Größe oder Branchenzugehörigkeit dar. Dabei bleibt es ein „lebendes Dokument“ und wird bei Bedarf weiter an die sich verändernden Herausforderungen und Anforderungen an Unternehmen angepasst.