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Wertstoffgesetz und Wertstofftonne: Zentrale Stelle
01.03.2016
Um für einen reibungslosen Ablauf und fairen Wettbewerb zu sorgen, ist eine „Zentrale Stelle“ im Wertstoffgesetz vorgesehen. Diese soll privatwirtschaftlich organisiert, von den Herstellern und Vertreibern getragen und staatlich beliehen werden. Die Dualen Systeme müssen der Zentralen Stelle jährlich dokumentieren, welche Mengen in den Verkehr gebracht und wie viele Abfälle recycelt werden. Zu ihren Aufgaben werden darüber hinaus das Setzen verbindlicher Standards, die Genehmigung von Branchenlösungen, das Bereitstellen einer Plattform für die Ausschreibungen der Dualen Systeme sowie die regelmäßige Ermittlung der Marktanteile der einzelnen Systeme gehören. Die Zentrale Stelle wird somit zu einer Art „Kontrolle des Systems“. Über die beliehene Zentrale Stelle können rechtswirksame Standards umgesetzt werden. Die Rechts- und Fachaufsicht der Stiftung soll durch das Umweltbundesamt wahrgenommen werden.