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BVE veröffentlicht Praxistipps für Lebensmittelhersteller zum Umgang mit Produktuntersuchungen der Stiftung Warentest
18.02.2016, Berlin
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie hat konkrete Hilfestellungen für Unternehmen, Verbände und wissenschaftliche Experten aus der Branche zum Umgang mit Testvorhaben und
Beratungsgremien der Stiftung Warentest, der Werbung mit Testurteilen sowie deren Kommunikation in der Publikation „BVE-Praxistipps – Vertretung der Ernährungsindustrie in der Stiftung Warentest“ zusammengefasst.
Wie können berufene Sachverständige zur Optimierung der Beratung in Fachbeiräten und Expertenrunden der Stiftung Warentest beitragen? Was können Unternehmen bei negativen Testurteilen der Stiftung Warentest tun? Welchen Spielraum hat die Ernährungsindustrie bei Warentests im Licht der Rechtsprechung? Diese und weitere Fragen werden von der BVE umfassend beantwortet.
Die Stiftung Warentest hat qua Satzung den Auftrag, durch ihre Produktuntersuchungen auf Basis wissenschaftlicher Methoden maßgeblich zu einer verbesserten Verbraucheraufklärung und Markttransparenz beizutragen. Als einzige Prüforganisation ist die Stiftung Warentestlaut Satzung verpflichtet, die Anbieter bei vergleichenden Warentests einzubeziehen.
Die BVE vertritt die Interessen der Ernährungsindustrie gegenüber der Stiftung Warentest und organisiert die Beteiligung der Branche an den Testvorhaben. Die BVE nimmt in der Anbietergruppe im Kuratorium der Stiftung Warentest Stellung und wird über geplante Lebensmitteltests informiert und um Benennung von Sachverständigen für Fachbeiräte und Expertengespräche gebeten.
Für ihre Mitglieder ist die BVE der zentrale Ansprechpartner zum Thema Stiftung Warentest und fördert den kontinuierlichen Dialog In regelmäßig tagenden Arbeitskreissitzungen tauschen sich die BVE und ihre Mitglieder sowie Mitglieder von Fachbeiräten mit der Stiftung aus.
Die Publikation kann von BVE-Mitgliedern exklusiv im BVE-Mitgliederservice heruntergeladen werden:
www.bve-online.de/mitgliederservice