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Ernährungsindustrie.2021 PDF
Ernährungsindustrie.2021 Erfahren Sie hier mehr über die wichtigsten Kerndaten der Ernährungsindustrie 2021.
BVE-Jahresbericht 2021 PDF
BVE-Jahresbericht 2021 LEISTUNGSFÄHIGKEIT AUCH IN DER KRISE BEWIESEN 2020 ist sicherlich ein Jahr, das in einschneidender Erinnerung bleiben wird – ein Jahr voller Unsicherheit und Veränderungen, deren gesellschaftliche wie wirtschaftliche Auswirkungen wir in ihrer Gänze noch gar nicht abschätzen können. Aber auch ein Jahr, das der Politik und der Öffentlichkeit gezeigt hat, wie sehr unsere Branche systemrelevant ist. Im Frühjahr brach die empfundene Selbstverständlichkeit gefüllter Regale im Lebensmitteleinzelhandel auf, die Sorge vor Versorgungsengpässen wuchs. Doch dank des unermüdlichen Einsatzes in den Unternehmen der Ernährungsindustrie konnte sichergestellt werden, dass die Menschen in Deutschland auch in einer Krise in gewohntem Maße mit Lebensmitteln versorgt werden. Wir haben große Herausforderungen wie Hamsterkäufe gemeistert und den Nachschub fürs Regal gesichert! In 2021 werden die Herausforderungen für die Branche und die Anforderungen an die Produkte jedoch nicht kleiner. Völlig zu Recht erwarten Verbraucher nicht nur einen guten Geschmack der Lebensmittel, sondern auch eine einwandfreie Sicherheit und die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards. Dabei müssen die Produkte verbraucherfreundlich und erschwinglich bleiben. Hunderttausende Landwirte, Lebensmittelhersteller und -händler, das Handwerk und die Gastronomie wachsen jedes Jahr aufs Neue über sich hinaus und nehmen diese Herausforderungen an. Ausdruck dieser Tatkraft sind unter anderem 40.000 neue Produkte, die jährlich auf den Markt kommen, zusätzlich zu veränderten Rezepturen, Verpackungen oder Herstellungsprozessen. Den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie trotzend stellte die deutsche Ernährungsindustrie ihre Leistungsfähigkeit im Jahr 2020 erneut unter Beweis und konnte das Umsatzniveau des Vorjahres mit einem leichten Rückgang nahezu halten. Die Branche erwirtschaftete 185,3 Milliarden Euro und konnte damit das Vorjahresergebnis halten. Doch ein Blick in die Teilbranchen zeigt, dass einzelne Bereiche schwerer mit den negativen Folgen der Pandemie zu kämpfen haben. Dieser Jahresbericht ist ein Beleg für den Erfolg und die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelherstellenden und ihres Dachverbandes, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie. Hieran haben vor allem unsere Mitglieder einen entscheidenden Anteil. Die Unterstützung und das Vertrauen für und in das Team der BVE sind herausragend. Dafür danken wir ganz herzlich! Wir werden auch in diesem Jahr mit voller Kraft für die Interessen unserer Mitglieder eintreten und unsere Stimme wahrnehmbar erheben. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches, spannendes und gutes Jahr 2021.
 

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Terminkalender

Menschenrechtliche Sorgfalts-prozesse im Kerngeschäft integrieren

26.02.2024
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Die unternehmerische Sorgfalt entlang von Wertschöpfungsketten steht bei Unternehmen immer mehr im Fokus – sowohl aufgrund von regulatorischen Entwicklungen als auch durch die steigenden Erwartungen von Kund:innen, Investor:innen, Geschäftspartner:innen und der Zivilgesellschaft. Unternehmen stehen oftmals vor Herausforderungen, wenn es um die Umsetzung von Umwelt- und Sozialstandards geht. Der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte berät kostenfrei, individuell und vertraulich zu allen Fragen rund um dieses Thema.

Umsetzung der Sorgfaltspflichten im Ernährungssektor
Auch für Unternehmen aus der Ernährungsindustrie spielt die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eine wichtige Rolle. Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen, sind verpflichtet entlang ihrer Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprozesse umzusetzen. Zu den zentralen Anforderungen gehört die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagementsystems im Kerngeschäft, das darauf abzielt, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren.

Die Durchführung einer Risikoanalyse, die Einrichtung einer Grundsatzerklärung, die Verankerung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und die Dokumentations- und Berichtspflicht bilden die Kernelemente für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten. Dabei ist wichtig: Die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt im Unternehmen muss nicht von heute auf morgen erfolgen. Es geht vielmehr darum Prozesse umzusetzen, die zum Ziel haben menschenrechtliche Sorgfalt sukzessive und systematisch in das Kerngeschäft des Unternehmens zu integrieren.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) treffen keine Pflichten nach dem LkSG. Dennoch kann das Gesetz auch auf sie Auswirkungen haben. Verpflichtete Unternehmen sind in vielen Fällen darauf angewiesen, mit ihren Zulieferern zusammenzuarbeiten, um ihre eigenen gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Daher ist es auch für KMU von Vorteil ein gutes Verständnis über die eigene Lieferkette zu haben.

Um Unternehmen mit den regulatorischen Entwicklungen nicht alleine zu lassen, hat die Bundesregierung den Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte ins Leben gerufen. Dieser unterstützt Unternehmen dabei Sorgfaltsprozesse entlang der eigenen Wertschöpfungskette umzusetzen.

„Als Beraterin beim Helpdesk unterstütze ich Unternehmen aus der Ernährungsbranche dabei, ein besseres Verständnis für ihre Lieferketten und die regulatorischen Anforderungen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfalt zu entwickeln. Mit unseren Online-Tools bieten wir Unternehmen eine Reihe an praktischen Werkzeugen, die sie dabei unterstützen Sorgfaltsprozesse im Kerngeschäft zu verankern", erklärt Jana Sievers.

Die Beratung des Helpdesk wird durch individuelle Schulungsangebote, Veranstaltungen und Online-Tools ergänzt, die erste Orientierung und Umsetzungshilfen bieten:

• KMU Kompass - Für soziale und ökologische Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette
• CSR Risiko-Check – Zur besseren Einschätzung von globalen Risiken
• Praxislotse Wirtschaft & Menschenrechte - Praxisbeispiele u. Informationen zu Menschenrechtsthemen
• Zusammenarbeit in der Lieferkette – Handreichung zur Zusammenarbeit speziell für KMUs

Mit dem Jahreswechsel ist der Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte Teil der neuen Dachmarke „Partners in Transformation – Business & Development Network“. Das BMZ richtet die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft neu aus.
Das Helpdesk-Angebot bleibt jedoch unverändert.

Kontakt Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte
kontakt@helpdeskwimr.de
+49 30 2130 8430-0
www.helpdeskwimr.de