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Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gilt für alle Unternehmen
17.10.2019
Vergrößern© Sabine Peters-Halfbrodt, sph Business Coach für nachhaltiges Wirtschaften
Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) haben BVE und das NAP-Helpdesk ein branchenspezifisches Beratungsangebot ins Leben gerufen. Wir haben mit Sabine Peters-Halfbrodt gesprochen, die den Firmen mit Rat und Tat im Rahmen dieses Angebotes zur Seite steht.
BVE: Frau Peters-Halfbrodt, seit Anfang August läuft das NAP-Monitoring. Da haben Sie bestimmt alle Hände voll zu tun?
SPH: Wir freuen uns sehr, dass das Angebot von den Unternehmen gut angenommen wird. Im Moment sind es natürlich viele Fragen rund um den Monitoring-Prozess mit denen wir uns beschäftigen.
BVE: Wie ist die Branche in Sachen NAP aufgestellt?
SPH: Herausforderungen in der Ernährungsindustrie entstehen vor allen Dingen, wenn Transparenz in den Wertschöpfungsketten fehlt, zum Beispiel dort, wo die Rohstoffe in kleinbäuerlichen Strukturen angebaut werden. Hier sind sich viele Unternehmen der Ernährungsindustrie ihrer Verantwortung für eine nachhaltige Wirtschaftsweise bewusst. Das schließt die Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten in ihren Produktionsstandorten und direkten Lieferbeziehungen mit ein. Viele Unternehmen haben also bereits auf Herausforderungen reagiert, indem sie ein robustes Umwelt- und Sozialmanagementsystem etabliert haben. Dadurch konnten auch menschenrechtliche Themen in die Geschäftsprozesse implementiert werden. Für die Umsetzung ist außerdem ein guter Austausch mit Lieferanten und Geschäftspartners gefordert. So wurde schon einiges erreicht und es konnte vor allen Dingen mehr Transparenz geschaffen werden.
BVE: Benötigen die Unternehmen das Beratungsangebot bald also nicht mehr?
SHP: Die Branche ist auf einem guten Weg. Trotzdem gibt es noch viel zu tun. In meinen Gesprächen stelle ich häufig fest, dass viele Unternehmen davon ausgehen, der NAP würde nur Unternehmen ab 500 Mitarbeiter betreffen, weil diese in der Stichprobe zum Monitoring sind. Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gilt aber für alle Unternehmen, somit auch für KMUs, die natürlich auch unser kostenfreies Beratungsangebot nutzen können.
BVE: Welche Vorteile hat es für Unternehmen, die NAP-Vorgaben zu befolgen?
SPH: Mit entsprechenden Prozessen können Unternehmen operative, rechtliche und finanzielle Risiken verringern und investieren in ihren guten Ruf als verantwortungsbewusster Wirtschaftsakteur. Dadurch können sie Konflikten mit Auswirkungen auf Geschäftsabläufe vorbeugen. Außerdem können Beziehungen zu Lieferanten verbessert und nachhaltiger gestaltet werden.
Weitere Informationen:
Angebot NAP Helpdesk in der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung (AWE)
https://www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit/
Informationen zum NAP Monitoring
https://www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit/fragen-antworten-zum-nap-monitoring/
CSR Risiko Check:
https://www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit/csr-risiko-check/
Zu erreichen ist der NAP Helpdesk unter:
Tel.: 030-7262-5695 oder -5696
Mail:
naphelpdesk-ernaehrung@wirtschaft-entwicklung.de
www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit
Zur Person
Sabine Peters-Halfbrodt
Beraterin NAP Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte für die Ernährungsindustrie
Sabine Peters-Halfbrodt ist für die Ernährungsindustrie im NAP Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte als Beraterin tätig. Dieses branchenspezifische Beratungsangebot ist eine Kooperation zwischen dem NAP Helpdesk und der Bundevereinigung der Deutschen Lebensmittelindustrie (BVE).