Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschrechte (NAP)
Die Bundesregierung führte 2016 Kriterien mit prozesshafter Verbindlichkeit zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien ein. So formulierte sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) eine Erwartungshaltung an den öffentlichen Sektor und die Unternehmen der Wirtschaft.
Der Bundestag hat das Lieferkettengesetz verabschiedet. Es verpflichtet große Unternehmen dazu, gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße vorzugehen. Die Ernährungsindustrie begrüßt die Regelungen grundsätzlich, kritisiert jedoch den deutschen Alleingang und verweist auf ungeklärte Fragen.
Gemeinsam mit dem Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung (Helpdesk WiMR) möchte die BVE über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse informieren und lädt BVE-Mitglieder herzlich zu einem branchenspezifischen Online-Seminar ein.
Wie sehen die Lieferketten für Kakao aus und welchen Einfluss haben deutsche Unternehmen auf die Akteure? Im Interview erklärt Aldo Cristiano, stellvertretender Vorsitzender des BDSI, wie die Industrie eine verantwortungsvolle und nachhaltige Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherstellt.
Die Ausgestaltung eines deutschen Lieferkettengesetzes wird momentan innerhalb der Bundesregierung diskutiert. Dr. Christian von Boetticher berichtet aus seiner Sicht als Vorstandsvorsitzender der BVE und Geschäftsführer der Peter Kölln GmbH & Co. KGaA, wo das Problem bei einem rein deutschen Lieferkettengesetz liegt.
Markus Weck, HGF Kulinaria Deutschland e. V., erklärt im Interview, wie Lieferketten für Gewürze sichergestellt werden können und welchen Einfluss deutsche Unternehmen auf die Akteure haben.