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Grundsatzvereinbarung zur Reduktion von Lebensmittelverlusten

29.09.2022
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Die Vermeidung von Lebensmittelverlusten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gemeinsam haben sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und die Verbände der deutschen Landwirtschaft, Ernährungs- und Lebensmittelwirtschaft (darunter die BVE) sowie der Gastronomie und der Hotellerie mit ihrer Grundsatzvereinbarung zur Reduktion von Lebensmittelverlusten auf den Weg gemacht, das Ziel 12.3 der Vereinten Nationen in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Es liegt in der Verantwortung aller Akteure (Gesetzgeber/Staat, Wirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher), wertvolle Lebensmittel vor der Tonne zu retten.

Mittel zum Leben

Lebensmittel sind – wortwörtlich – Mittel zum Leben. Für ihre Herstellung werden von der Ernährungsindustrie wertvolle Ressourcen wie Agrargüter, Erde, Luft und Wasser genutzt, die es nicht zu verschwenden gilt. Eine Verschwendung der Ressource Nahrungsmittel hat daher negative ökonomische, ökologische und soziale Auswirkungen. Vor allem im Hinblick auf die globale Herausforderung einer stark wachsenden Weltbevölkerung gilt es, entlang der gesamten Lebensmittelkette und in den privaten Haushalten genießbare Lebensmittel vor der Entsorgung zu bewahren.

Grundsatzvereinbarung

Mit Unterzeichnung der Grundsatzvereinbarung möchte die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie gemeinsam mit ihren Mitgliedern einen aktiven Beitrag für weniger Lebensmittelabfälle leisten. Dazu gehört auch eine Klärung verschiedener Fragestellungen sowie eine Fokussierung auf Schnittstellen in der Lebensmittelwertschöpfungskette, um die einzelnen Bemühungen zu bündeln. Hierfür sollen die geplanten Dialogforen im Rahmen der nationalen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung als Austauschplattform dienen, damit die individuellen Potenziale aller Akteure gestärkt und gezielte Maßnahmen erarbeitet werden können. Nur ein offener und konstruktiver Dialog kann zum Erfolg führen. Umso positiver schätzt die BVE es ein, dass Agrar, Industrie, Handwerk, Handel und Politik bei diesem Thema an einem Strang ziehen.

Die Zusage des Ministeriums, gesetzliche Regelungen zu prüfen, sofern begründeter Anlass besteht, dass sie die Entstehung von Lebensmittelverlusten befördern, wird seitens der BVE begrüßt. Natürlich muss dabei klar sein: Dort wo es zu Zielkonflikten zwischen der Reduzierung von Lebensmittelabfällen sowie der Qualität und der Sicherheit von Lebensmitteln kommt, muss die Lebensmittelsicherheit stets oberste Priorität haben.

Wertschätzung der Lebensmittel

Für die Unternehmen der Ernährungsindustrie sind Lebensmittel die Ertragsgrundlage. Schon aus ökonomischer Sicht werden Lebensmittelverluste in der Produktion auf ein Minimum reduziert. Trotzdem anfallende, qualitativ einwandfreie und sichere Lebensmittel, die im Wirtschaftskreislauf nicht mehr verkauft werden können, werden zum Beispiel kostenfrei an caritative Einrichtungen abgegeben oder häufig auch zu Tierfutter weiterverarbeitet. Die in der Vereinbarung angestrebte Erleichterung von Lebensmittelspenden ist daher positiv zu bewerten ebenso wie der Ausbau der „Zu gut für die Tonne!“ Kampagne, für die sich BVE-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff im gleichnamigen Bundespreis als Jurymitglied gegen Lebensmittelverschwendung stark macht. Die meisten vermeidbaren Lebensmittelverluste entstehen bei den Verbrauchern. Es ist daher unabdingbar, sie mithilfe dieser Kampagne für die Problematik zu sensibilisieren. Gemeinsam wird Lebensmitteln auf diese Weise die nötige Wertschätzung zuteil.