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Systeme mit dem IT-Sicherheitsstandard für die Ernährungsindustrie
13.06.2019
Die zunehmende Digitalisierung von Unternehmen, Verwaltung und Gesellschaft aber auch verstärkte Cyberangriffe machen das Thema IT-Sicherheit für die Ernährungsindustrie besonders relevant. Lebensmittel- und Getränkehersteller sind herausgefordert ihre informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse vor Ausfall und Manipulation zu schützen. Die Branche gehört zum Sektor Ernährung, welcher als Kritische Infrastruktur (KRITIS) durch den Gesetzgeber definiert und mit dem „Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ (BSI-Gesetz) geschützt ist.
Als Kritische Infrastrukturen gelten Anlagen, deren Ausfall kritische Versorgungsengpässe mit sich bringen würden. Die BSI-Kritis-Verordnung legt fest, welche Einrichtungen im Sektor Ernährung als kritische Infrastruktur im Sinne des BSI-Gesetzes gelten und damit gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seit dem 3. Mai 2018 meldepflichtig und zum Nachweis des aktuellen Standes der Technik verpflichtet sind. In der Ernährungsindustrie sind Anlagen betroffen, die einen Schwellenwert von Speisen: 434.500 Tonnen oder Getränke: 350 Millionen Liter im Jahr erreichen oder überschreiten (vgl. BSI-KritisV). Darüber hinaus empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) aber auch Lebensmittel- und Getränkeherstellern, die nicht oder noch nicht unter die BSI-KritisV fallen, sich dringend mit dem Thema IT-Sicherheit auseinander zu setzen und geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Infrastruktur zu ergreifen.
Der UP KRITIS Branchenarbeitskreis Ernährungsindustrie hat auf Initiative der BVE daher einen branchenspezifischen IT-Sicherheitsstandard für die Ernährungsindustrie entwickelt, der sowohl den von der BSI-KritisV betroffenen Unternehmen wie auch allen Lebensmittel- und Getränkeherstellern eine branchengerechte Anleitung gibt, wie ein Schutzniveau im Unternehmen implementiert werden kann, das dem geforderten aktuellen Stand der Technik entspricht. Mit dem IT-Sicherheitsleitfaden erstellen Sie einen Katalog von Schutzmaßnahmen, die auf Ihre Unternehmenssituation zugeschnitten sind. Durch die Umsetzung dieser Schutzmaßnahmen erfüllen Sie die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß § 8a (1) BSI-Gesetz (BSIG).
Das BSI hat die Eignung des IT-Sicherheitsstandards für die Ernährungsindustrie gemäß § 8a (2) BSI-Gesetz festgestellt.
Sie haben Interesse an dem IT-Sicherheitsstandard für die Ernährungsindustrie?
Ihr Kontakt:
Stefanie Sabet
BVE-Geschäftsführerin,
E-Mail:
ssabet@bve-online.de
Tel.: 030-200786143