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Terminkalender

„Die USA sind kein homogenes Wirtschaftsgebiet.“

14.06.2021
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Ullrich Umann, Wirtschaftskorrespondent für Germany Trade and Invest (GTAI) in den USA, ist auf dem Außenwirtschaftstag der Agrar- und Ernährungswirtschaft als Experte für das Länderforum „Transatlantische Handelsbeziehungen - quo vadis?“ eingeladen. Im Vorfeld erklärt er uns die Chancen für deutsche Lebensmittel auf dem US-amerikanischen Markt, beleuchtet die Entwicklung der Handelsbeziehungen und gibt Einsteigern Tipps.

BVE: Amerikanische Marken sind Teil unseres Alltags. Wie sieht es andersherum aus? Welchen Stellenwert haben Lebensmittel „Made in Germany“ in den USA?

Ullrich Umann: Generell kann man sagen, dass Deutschland in der amerikanischen Konsumgesellschaft ein sehr bekanntes Herkunftsland für alkoholische Getränke ist, insbesondere für Bier. Das Oktoberfest wird inzwischen in fast jedem Dorf imitiert. Das heißt: Bayrisches Weißbier, aber auch Bretzeln, Eisbein und Sauerkraut assoziiert der durchschnittliche Amerikaner mit Essen aus Deutschland. Unabhängig davon ist es in der Tat so, dass sie in jedem amerikanischen Supermarkt und jedem amerikanischen Lebensmittelgeschäft Bier aus Deutschland finden können.

Der zweite große Bereich, der sich hier einer großen Beliebtheit erfreut, sind Süßwaren. Nicht umsonst hat Haribo in den USA eine eigene Produktion eröffnet, um den Markt schneller und kostengünstiger bedienen zu können. Aber auch deutsche Schokolade finden Sie in fast jedem amerikanischen Supermarkt. Weitere deutsche Produkte gibt es als Aktionsware während den sogenannten „deutschen Wochen“ im Lebensmitteleinzelhandel, zum Beispiel bei Aldi, die erfolgreich einen Supermarkt nach dem anderen eröffnen. Anders als in Deutschland bedient Aldi hier nicht das untere Preissegment, sondern gilt als Qualitätseinzelhändler. In den USA fährt das Handelsunternehmen eine andere Marktstrategie, schließlich ist der Bereich der Discounter schon sehr stark von anderen Anbietern besetzt und es gibt dadurch einen starken Wettbewerb. Da Trader Jones inzwischen zu Aldi gehört, wird dort gleichfalls deutsche Aktionsware zu bestimmten Anlässen angeboten.

Insgesamt kann man aber sagen, dass amerikanische Produkte in den deutschen Supermärkten stärker vertreten sind als umgekehrt. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass sich die Konsum- und Essgewohnheiten im Einwanderungsland USA äußerst vielfältig manifestieren, viel stärker als in Deutschland.

BVE: Im Streit um die Subventionierung im Luftverkehrssektor wurden zusätzliche Zölle auf Importprodukte erhoben, darunter auch auf Nahrungsmittel wie Joghurt, Käse und feine Backwaren. Nun wurden diese Strafzölle zurückgenommen. Inwieweit wurden die Handelsbeziehungen zwischen den USA und der EU beziehungsweise Deutschland nachhaltig beeinträchtigt?

Ullrich Umann: Die Strafzölle waren das Resultat eines WTO-Streits um nicht zulässige Subventionen sowohl für Airbus in Europa als auch für Boeing in den USA. Beide Kläger haben im Abstand von mehreren Monaten recht bekommen und konnten anschließend Strafzölle erheben. Bei den Sticheleien – „tit for tat“ (wie du mir, so ich dir) - wurden gegenseitig Zölle auf Produkte erhoben, die einen politischen Druck gezielt auf Kongressabgeordnete und Senatoren ausüben sollten, deren Wahlkreise durch die Exportverteuerung ganz gezielt betroffen wurden. Ziel war es, die entsprechenden amerikanischen Abgeordneten dazu zu bewegen, die US-Regierung um die Rücknahme der Strafzölle zu ersuchen. Die amerikanische Seite hat sich unter anderem Backwaren aus Deutschland ausgesucht und mit Strafzöllen belegt.

Inzwischen ist ein viermonatiges Moratorium in Kraft getreten, mit dem die Strafzölle von beiden Seiten zurückgenommen wurden und die Hoffnung, dass diese Rücknahme auf Dauer in Kraft bleibt, ist nicht ganz unbegründet, obgleich eine diesbezügliche Entscheidung noch nicht verkündet wurde.

Die Rücknahme der Zölle zeigt aber auch, dass man handelspolitisch nicht von einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Güteraustausches zwischen den USA und der EU sprechen kann. Eine andere Frage ist, ob die in der Vergangenheit mit den Strafzöllen überzogenen Produkte wieder so einfach in die Regale der Supermärkte zurückkehren können. Ich gehe davon aus, dass einige von ihnen in den Supermärkten de facto nicht mehr gelistet sind. Es ist ein ziemlich großes Kunststück, im Produktsegment amerikanischer Supermarktketten überhaupt berücksichtigt zu werden. Es gehört eine Menge Verhandlungsgeschick und Geduld dazu, um einen Lieferauftrag zu erhalten, der dann womöglich noch über Nacht auszuführen ist.

So tragisch die Strafzölle für den einzelnen Produkthersteller waren oder noch sind, so haben die Handelsbeziehungen im Großen und Ganzen zwischen den USA und der EU nicht nachhaltig gelitten. Wenn wir zum Beispiel das Volumen des bilateralen Handels betrachten, hat Deutschland nach US-Angaben im Pandemiejahr 2020 Waren im Wert von 146,9 Milliarden US-Dollar geliefert und umgekehrt haben die USA Güter im Wert von 86,6 Milliarden US-Dollar nach Deutschland exportiert. In Relation zum gesamten Handelsvolumen halten Nahrungsmittel einen überschaubaren Anteil. Die Beschränkung von Lebensmittelexporten durch Zollerhöhungen verlief allerdings sehr öffentlichkeitswirksam, schließlich spürt es der Verbraucher unmittelbar, wenn seine Importware teurer wird oder überhaupt nicht mehr im Regal zu finden ist.

BVE: Donald Trumps Devise lautete: America first! Welchen Unterschied macht der neue US-Präsident Joe Biden? Sind die Hoffnungen auf ein besseres Handelsverhältnis zu groß?

Ullrich Umann: Joe Biden hat schon jetzt eines bewirkt: Er hat die disruptive Vorgehensweise eines Donald Trump beendet. Jedes Unternehmen, egal aus welcher Branche, braucht Planbarkeit, Vorausschaubarkeit und Verlässlichkeit. Dazu gehört ein verlässlicher rechtlicher und ein verlässlicher handelspolitischer Rahmen mit langfristig angelegten Zoll- und Einfuhrregeln.

Donald Trump, der bestimmte Länder sehr öffentlichkeitswirksam und selektiv mit Zöllen und Einfuhrquoten überzogen und sie zuweilen auch wieder davon befreit hat, sorgte damit vor allem für Verunsicherung. Unternehmen konnten sich dadurch nicht mehr sicher sein, ob die Bedingungen, unter denen sie Handel treiben, morgen, übermorgen, nächste Woche oder nächstes Jahr noch die gleichen sind. Gerade fehlende Planbarkeit ist Gift für jede Handelsbeziehung. Unternehmen, die über keine hohen finanziellen Reserven verfügen, sind dann eher gewogen, die Finger von solchen Handelspartnern zu lassen. Damit hat Joe Biden aufgeräumt. Er hat durchgesetzt, dass die Regeln, die derzeit gelten, stabil bleiben und wenn sie sich ändern, dann nur zum Besseren. Insofern hat sich der Ton und die Stimmung in den bilateralen Handelsbeziehungen deutlich verbessert. Allerdings muss Joe Biden auf die amerikanischen Wähler achten. Donald Trump ist nach wie vor ein innenpolitischer Faktor. Joe Biden kann somit die Interessen und Meinungen der republikanischen Wähler nicht außer Acht lassen. „America first“ beziehungsweise „buy american“ ist nach wie vor im öffentlichen Sprachgebrauch in Verwendung. Eine unmittelbar negative Auswirkung auf die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland sehe ich dadurch aber nicht.

BVE: Welche Entwicklungsmöglichkeiten sehen Sie für die Handelsbeziehungen?

Ullrich Umann: Abgesehen von der wiedereingekehrten Gesprächs- und Dialogkultur in den bilateralen Beziehungen und der neuen gegenseitigen Verlässlichkeit ist auch etwas ganz Entscheidendes passiert: Für den neuen amerikanischen Präsidenten haben Themenfelder wie Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz einen ganz hohen Stellenwert, neben der Pandemie-Bekämpfung, der Stärkung der Wirtschaft und des Gesundheitssektors, oder auch neben der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, der Industrie und auch der Landwirtschaft. Speziell die deutsche Nahrungsmittelbranche hat in diesen Bereichen einiges bieten. Stichworte sind dabei ökologische Lebensmittel, ökologische Landwirtschaft, abbaubare beziehungsweise wiederverwertbare Verpackungen oder auch Recyclingkonzepte. Ich denke, da gibt es vielfältige Geschäftschancen für deutsche Anbieter, zumal das Segment in den USA gerade boomt. Machen wir uns aber keine Illusionen, es gibt auch in den USA eine starke Konkurrenz. Ökologische Aspekte in der Landwirtschaft und die Digitalisierung der Agrarproduktion sind hierzulande schon sehr weit fortgeschritten. Nehmen wir allein das Beispiel des punktgenauen Auftragens von Pflanzenschutzmitteln durch autonom fahrende Agrarroboter.

Ein weiteres Argument für den Ausbau der Handelsbeziehungen ist, dass der amerikanische Durchschnittsverbraucher sehr experimentierfreudig ist, wenn es um neue Geschmacksrichtungen, Zubereitungen oder moderne Ernährung geht. Insofern sind die USA ein interessanter Zielmarkt für die deutsche Ernährungsindustrie – auch vor dem Hintergrund, dass in den USA 330 Millionen Menschen mit einer durchschnittlich hohen Kaufkraft leben. Allein schon das Marktvolumen spricht dafür, sich hier zu engagieren.

BVE: Welchen Tipp haben Sie für Einsteiger in den US-amerikanischen Markt?

Ullrich Umann: Einer Sache muss man sich bewusst sein: Der Markteintritt ist schwer. Der Bereich Nahrungsmittel und Getränke ist stark reglementiert und unterliegt einer akribischen Kontrolle, unter anderem bei der Einfuhr. Als Privatreisender darf man bei der Einreise laut den phytosanitären Bestimmungen keine Pflanzen, Pflanzensamen, aber auch keine Lebensmittel im Gepäck mit sich führen. Das liegt unter anderem daran, dass die USA das Einschleppen von Pflanzenkrankheiten verhindern möchten.

Jeder Lebensmittellieferant aus Deutschland muss sich in den USA registrieren und sich spezielle Genehmigungen einholen. Außerdem müssen seine Produkte den U.S.-Standards und Normen entsprechen, die sich teilweise denen in der EU unterscheiden. Gerade die Nahrungsmittel waren einer der unüberwindbaren Streitpunkte bei den TTIP-Verhandlungen. Allein daran sieht man, wie schwierig dieses Thema ist.

Um Fehler zu vermeiden, sollte man sich in den USA an Spezialisten wenden, am besten an die deutsch-amerikanische Auslandshandelskammer (AHK) an ihren verschiedenen Standorten. Deren Experten können gezielt beraten und auch schnell den Kontakt zu spezialisierten Firmen vermitteln, die bei der Einfuhr behilflich sein können, aber auch bei der Kontaktaufnahme zu großen Handelsketten. Ich wage sogar zu behaupten, ohne fachliche Beratung geht es nicht. Alle Anforderungen aus eigener Kraft zu meistern, kann vielleicht im Einzelfall einmal gut gehen, in der Regel endet ein Alleingang aber eher im Fiasko.

Ein Hinweis zum Abschluss: Die USA sind kein homogenes Wirtschaftsgebiet. Das betone ich immer wieder. Die USA sind eher eine Art Holding, die eine gemeinsame Währung, eine einheitliche Steuerpolitik auf Bundesebene und eine gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik aufweist. Unter diesem Holdingdach befinden sich aber 50 Bundesstaaten plus sechs Überseegebiete, die allesamt auf ihren Territorien teilweise abweichende Gesetze und Verordnungen und teilweise abweichende Normen und Standards erlassen haben. Wenn ein deutsches Unternehmen den US-Markt betreten will, sollte es sich daher genau beraten lassen, in welchem Bundesstaat es am besten anfängt. Wenn die dort gemachten Erfahrungen nach ein paar Monaten oder Jahren positiv ausfallen, kann überlegt werden, auf welche Bundesstaaten das Geschäft erweitert werden kann.

BVE: Vielen Dank für das Interview, Herr Umann!

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Deutschland und die USA im Bereich der Ernährungsbranche zueinanderstehen, melden Sie sich hier an.

Weitere Informationen zum Außenwirtschaftstag der Agrar- und Ernährungswirtschaft finden Sie hier.


Der Außenwirtschaftstag der Agrar- und Ernährungswirtschaft wird gefördert durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.