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Brexit-Verhandlungen: Die Zeit wird knapp
25.06.2020
Großbritannien hat die Europäische Union (EU) zum 31. Januar 2020 offiziell verlassen. Bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine Übergangsphase, in der der Handel zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt wird.
Stichtag für eine Verlängerung der Übergangsphase ist der 30. Juni 2020. Bisher wird ein solcher Antrag jedoch
von beiden Seiten ausgeschlossen. Es blieben sechs Monate, in denen die EU und das Vereinigte Königreich (VK) über ihre zukünftigen Beziehungen verhandeln müssen. Die Zeit für eine Einigung wird knapp.
Handel mit dem VK
Das VK ist für die deutsche Ernährungsindustrie der viertgrößte Exportmarkt überhaupt. Mit einem jährlichen Absatzvolumen von 4,3 Milliarden Euro entfallen auf das VK gut 7,5 Prozent der deutschen Lebensmittelexporte. Die Hauptabsatzprodukte sind Fleisch und Fleischwaren, Süßwaren und Backwaren. Die Handelsbilanz mit dem VK ist seit vielen Jahren positiv, bestehende Lieferketten sind in hohem Maße integriert. Jährlich werden verarbeitete Lebensmittel im Wert von 1,3 Milliarden Euro aus dem VK nach Deutschland importiert, hinzukommen landwirtschaftliche Erzeugnisse im Wert von knapp 0,2 Milliarden Euro, wobei besonders Nordirland ein wichtiger Rohwarenlieferant für die Ernährungsindustrie ist.
Rückfall auf Handelsbeziehungen zu WTO-Regeln vermeiden
Die deutsche Ernährungsindustrie fordert daher die europäischen Verhandlungsführer auf, zügig zu einem Verhandlungsergebnis zu gelangen und die Ernährungsindustrie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, der Sensibilität und Volatilität der Agrarmärkte als Sektor mit höchster Priorität in den Verhandlungen um die zukünftigen Beziehungen zu behandeln. Aufgrund des bestehenden Warenverkehrs und der langjährigen Mitgliedschaft in der EU müssen die bereits bestehenden engen Verzahnungen im Lebensmittelbereich bei der Ausgestaltung der zukünftigen Handelsbeziehungen berücksichtigt werden. Ziel muss es sein, nach 2020 die Handelsbeziehungen so weit wie möglich an die derzeitigen Bedingungen über ein ambitioniertes und ausgewogenes Abkommen und sofern zeitlich notwendig umfassende vorläufige Regelungen anzunähern. Ein Rückfall auf Handelsbeziehungen zu WTO-Regeln muss in jedem Fall vermieden werden, denn er wäre eine enorme Belastung für die Ernährungsindustrie, die gerade in Zeiten der Rezession vermieden werden muss.
Auf alle Eventualitäten vorbereiten
Die verbleibenden sechs Monate müssen daher unbedingt genutzt werden, um einen Austritt ohne jeglichen Folgeabkommen zu vermeiden. Unternehmen sollten sich dennoch spätestens jetzt auf alle Eventualitäten vorbereiten. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) steht ihren Mitgliedern mit Hilfestellungen und Informationen zur Seite.