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Mehr Fairness in der Lieferkette: Bundestag beschließt UTP-Gesetz

11.05.2021
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Der Verhandlungsdruck, dem Erzeuger auf dem Lebensmittelmarkt ausgesetzt sind, ist enorm. Bestimmten unfairen Praktiken hat der Deutsche Bundestag nun einen Riegel vorgeschoben. Er beschloss am 06.05.2021 das Zweite Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Damit wird die EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) nicht nur in deutsches Recht umgesetzt, sondern ihr Anwendungsbereich erweitert und die Regeln verschärft. Auftragsstornierungen in letzter Minute oder einseitige Vertragsänderungen sollen bald der Vergangenheit angehören.

Mit dem Gesetz wird unter anderem untersagt:
  • dass Händler von Lieferanten Geld fürs Lagern fordern
  • verderbliche Produkte später als 30 Tage nach der Lieferung zu bezahlen
  • Vereinbarungen nicht schriftlich zu bestätigen, obwohl Lieferanten das wünschen
  • einseitige Änderungen von Liefer- und Zahlungsbedingungen vorzunehmen oder mit "Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art" zu drohen, wenn Lieferanten vertragliche oder gesetzliche Rechte nutzen wollen
  • dass Supermärkte nicht verkaufte Waren unbezahlt zurückschicken dürfen
  • dass Lieferanten fürs Aufnehmen bereits markteingeführter Produkte ins Ladensortiment zur Kasse gebeten werden.

Darüber hinaus wird eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich die Betriebe und Lieferanten bei unlauteren Praktiken wenden können. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 750.000 Euro. Für das Gesetz stimmten neben der Koalition auch die Grünen.

Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE, begrüßt das Gesetz: "Dies ist ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung, dem weitere folgen müssen. Die Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel schreitet weiter voran. Aus den Unternehmen vernehmen wir mehr Stimmen denn je, die sich über unfaires Verhalten einzelner Handelspartner beschweren, wie zum Beispiel unberechtigte Rechnungskürzungen im großen Stil.“

Er bedaure jedoch, dass der Schutzbereich des Gesetzes nur für einige Produktkategorien erweitert wird. So schützt das Gesetz nur Lieferanten mit einem Jahresumsatz bis zu 350 Millionen. Lediglich für bestimmte Produkte, wie Fleisch, Milch, Obst und Gemüse wird der Anwendungsbereich auf 4 Milliarden Euro Umsatz ausgedehnt. „Alle Lieferanten leiden unter der Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und den damit verbundenen Beeinträchtigungen. Hier besteht weiterer Handlungsbedarf, der bei der absehbaren Evaluierung des Gesetzes thematisiert werden muss“, so Peter Feller.