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BVE-Jahresbericht 2019 PDF
BVE-Jahresbericht 2019 Genuss ist den Verbrauchern wichtig in Zeiten des Umbruchs – sei er gesellschaftlicher oder technologischer Natur – wird die enorme Bedeutung von Essen erkenntlich. Es dient nicht nur als Lebensgrundlage, sondern ist auch Lebensqualität und Bindeglied einer pluralistischen Gesellschaft. Unabhängig von Lebensstil, Gesellschaftsklasse oder Alter: Der Genuss qualitativ hochwertiger Produkte ist für viele Verbraucher selbstverständlich. Diese Selbstverständlichkeit ist für uns und alle Akteure der Ernährungsindustrie ein Kompliment, zeigt sie doch den gewohnt hohen Standard von Nahrungsmitteln in Deutschland. Trotz globaler Herausforderungen und sich verändernder Rahmenbedingungen sorgen hunderttausende Landwirte, Lebensmittelhersteller und -händler sowie das Handwerk und die Gastronomie dafür, dass den Verbrauchern stets sichere, geschmackvolle und preiswerte Produkte zur Verfügung stehen – ein Verdienst, der der Innovationskraft der Branche zu verdanken ist. Sie reagiert auf aktuelle Probleme wie die Dürre im Sommer 2018 und stellt gleichzeitig die Weichen für die Lösung zukünftiger Aufgaben. Derweil wirkt sich der Innovationswille auch auf die Anzahl neuer Produkte aus. 40.000 neue Produkte kommen jährlich auf den Markt und werden von vielen Verbrauchern gerne ausprobiert. So konnte die Ernährungsindustrie in diesem Jahr erneut Umsatzzahlen auf Rekordhoch vermelden: sowohl im Export, wo dank der Freihandelsabkommen mit Kanada und Japan neue Märkte erschlossen werden konnten, als auch beim Inlandsgeschäft, das von der stabilen Konjunktur profierte. Dieser Jahresbericht ist ein Beleg für den Erfolg der Lebensmittelhersteller und ihres Dachverbandes, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie. Hieran haben vor allem unsere Mitglieder einen entscheidenden Anteil. Die Unterstützung und das Vertrauen für und in das Team der BVE sind herausragend. Dafür ein herzliches Dankeschön! Wir werden auch in diesem Jahr mit voller Kraft für die Interessen unserer Mitglieder eintreten und unsere Stimme wahrnehmbar erheben. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches, spannendes und gutes Jahr 2019.
 

Pressemitteilungen

28.10.2024, Berlin

Ministerpräsidentenkonferenz: Energieintensive Ernährungsindustrie benötigt Entlastung bei Gaskosten

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder fordern auf ihrer...
22.10.2024, Berlin

Deutsche Ernährungsindustrie verzeichnet weiteren Umsatzrückgang im ersten Halbjahr 2024

Der reale Umsatz der deutschen Ernährungsindustrie ist im ersten Halbjahr...

Terminkalender

Die Einwegkunststoffverbotsverordnung: Schwierigkeiten und Lösungsansätze

09.06.2020
Vor einem Jahr – am 5. Juni 2019 – beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie 2019/904/EU, die die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt zum Ziel hat. Ein Teil der darin enthaltenen Maßnahmen ist das Verbot von Einwegkunststoffprodukten und Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff. Im April dieses Jahres hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf zur Umsetzung der Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) vorgelegt. Für die Ernährungsindustrie als Branche mit einem hohen Exportanteil ist es begrüßenswert, dass das federführende Bundesumweltministerium im Rahmen dieser Verordnung eine „eins-zu-eins“-Umsetzung der relevanten Regelungen beabsichtigt.

Verwendung von Verpackungen mit geringem Kunststoffanteil

Die Ernährungsindustrie ist aufgrund des Einsatzes von Kunststoffverpackungen unter anderem zur Portionierung, zum Transport und zum Schutz von Lebensmitteln in vielfältiger Weise vom Regelungsinhalt der Richtlinie betroffen. Umso wichtiger ist es, dass Klarheit über die Einsatzmöglichkeiten von Verpackungsmaterialien herrscht. In der Ernährungsindustrie werden beispielsweise papier-/faserbasierte Verpackungen mit einem geringen Kunststoffanteil eingesetzt, der vielfach als Beschichtung fungiert (sogenannte Coatings). Nach Kenntnisstand der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE) gibt es aus dem Bereich der EU-Mitgliedsstaaten eine entsprechende Anregung, einen Schwellenwert in Höhe von zehn bis 15 Prozent Kunststoffanteil zu gewähren. Einwegkunststoffartikel, deren Kunststoffanteil unter diesem Wert liegen, würden demnach nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst. Bei der Umsetzung der Richtlinie müsste dies beachtet werden.

Kunststofftrinkhalme: Grenzen der bisherigen Alternativen

Das Verbot von Einwegkunststoffprodukten umfasst insbesondere Trinkhalme aus Plastik. Während es für den Gebrauch von Trinkhalmen in Privathaushalten oder der Gastronomie Mehrweglösungen auf der Grundlage von Glas oder Metall und Einwegalternativen auf der Grundlage von Bambus oder Stroh gibt, steht die Getränkebranche vor einer großen Herausforderung. Bei Getränkekartonverpackungen und Folien-Standbeuteln, die zusammen mit einem Trinkhalm als Produkteinheit vertrieben werden, sind besondere Anforderungen an den Trinkhalm zu stellen. Diese Trinkhilfen sind so konstruiert, dass sie sowohl der Größe der zugrundeliegenden Behältnisse entsprechen als auch dazu in der Lage sind, die Schutzmembrane an der Gebindeöffnung zu perforieren. Bislang konnte aus Sicht der betroffenen Getränkewirtschaft aufgrund dessen noch keine gute Alternative zum Kunststoffhalm in diesem Anwendungsbereich gefunden werden.

Gemeinsam mit ihren Lieferanten arbeiten die Getränkehersteller mit großem Aufwand daran, eine Trinkhilfe zu entwickeln, die genauso geeignet ist wie die Kunststoffvariante. Im Fokus der Entwicklungsarbeiten stehen insbesondere papierbasierte Trinkhalme. Um die benötigte Festigkeit zu erreichen, ist es erforderlich, dass die Faserstoffe unter Anreicherung mit lebens-mitteltauglichen Klebstoffen in einem entsprechenden technischen Fertigungsprozess hergestellt werden. In der Richtlinie muss daher festgehalten werden, dass Farben, Tinten und Klebstoffe keine Polymere im Sinne der Einwegkunststoffverbotsverordnung sind.

Komplexe Umstellungen brauchen Zeit

Obwohl die Getränkehersteller bereits die Umstellung auf alternative Trinkhalme vorbereiten, ist derzeit nicht absehbar, ob und inwieweit alle betroffenen Getränkehersteller dazu in der Lage sind, den Anforderungen bis zum vorgesehenen Inkrafttreten des Inverkehrbringungsverbotes am 03.07.2021 zu entsprechen. Vor allem die Entwicklung neuer Fertigungsmaschinen zur Massenproduktion von Trinkhalmen gestaltet sich langwierig und kostenintensiv. Die Kosten der neuen Papierhalme liegen derzeit um den Faktor 4 - 5 über den derzeitigen Plastikhalmen, da die Fertigungsmaschinen in der kurzen Zeit bis zum Verbot nicht hinreichend entwickelt und in ausreichender Anzahl hergestellt werden können. Die Fertigungsgeschwindigkeiten für die Trinkhalme sind daher noch zu niedrig. In diesem Kontext ist außerdem zu berücksichtigen, dass sich die mit Covid-19 verbundenen Beeinträchtigungen auch auf diesen Wertschöpfungsbereich ausgewirkt haben. Die BVE fordert daher zumindest beim Vollzug der vorgesehenen Verordnung eine Übergangsregelung.