FAKT: ist 1: "Transatlantic Trade and Investmentpartnership“ (TTIP)
18.03.2015
Die Chancen und Risiken des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA werden öffentlich stark diskutiert. Häufig werden Mutmaßungen mehr Beachtung geschenkt als bestehenden Tatsachen. Dabei haben die Verhandlungsführer sowie die Bundesregierung in zahlreichen Statements und Publikationen offene Fragen beantwortet und Unsicherheiten beseitigt. Aus Sicht der BVE werden diese Fakten jedoch nur unzureichend angenommen. Daher hat der Spitzenverband die für die Ernährungsindustrie wichtigsten Themen aus diesen Veröffentlichungen in dieser Broschüre komprimiert und mit den Chancen für die Branche untermauert.
Die Broschüre beantwortet häufig gestellte Fragen: Worum geht es bei TTIP? Greift TTIP in die Gesetzgebung ein? Kann TTIP unsere Standards ändern und welchen Einfluss hat TTIP auf das deutsche Lebensmittelangebot?
Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Die BVE begrüßt eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP).
Die TTIP-Verhandlungen werden auf europäischer Seite von der EU-Kommission. Zusätzlich wurde ein 14-köpfiges Beratungsgremium von Experten verschiedener Wirtschaftsbranchen und Vertretern aus Verbraucherschutzverbänden, NGOs und Gewerkschaften berufen.
TTIP soll den Handel und die Konjunktur der EU und der USA beleben. Das Abkommen bietet die Chance, dass mehr europäische Produkte einfacher auf den US-amerikanischen Markt gelangen.
Bestehende strenge EU-Rechtsvorschriften zu Standards bleiben erhalten, TTIP kann die europäische und nationale Gesetzgebung nicht übergehen, ohne dass EU-Parlament und EU-Rat zustimmen.
Welchen Einfluss hat TTIP auf das deutsche Lebensmittelangebot?
Im Vergleich zum Gesamthandelsvolumen ist der Agrarhandel zwischen der EU und den USA eher gering; TTIP wird jedoch auch im Lebensmittelbereich den Warenverkehr steigern.