Am 19.04.2012 hat das Bundesumweltministerium den Referentenentwurf der zweiten Artikelverordnung zur Umsetzung der IED-Richtlinie veröffentlicht. Diese ist Grundlage für das Genehmigungsrecht von Industrieanlagen. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auch auf die Nahrungsmittelproduktion.
Bei der Verbändeanhörung hat die BVE am 14.05.2012 unter anderem kritisiert, dass im Rahmen der Anpassung der 13. Bundes-Immissionsschutzverordnung eine Anhebung von Grenzwerten (Gesamtstaub, Stickoxid) vorgesehen ist, die über die Anforderung der IED-Richtlinie hinausgeht.
Diese Verschärfung würde dazu führen, dass betroffene Anlagenbetreiber technische Investitionen vornehmen und mit einem höheren Administrationsaufwand rechnen müssten, um den vorgesehenen Vorgaben entsprechen zu können. Aus Sicht der BVE stellt dies eine unangemessene Belastung dar. Vor dem Hintergrund, dass die in Deutschland bestehenden emissions- und immissionsschutzrechtlichen Regelungen einen hohen Umweltschutzstandard begründen, besteht kein Bedarf, über die Vorgaben der IED-Richtlinie hinauszugehen. Diese ist 1 : 1 umzusetzen.