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1. BVE-Fachtagung Compliance, 11. November 2013, Berlin
15.11.2013, Berlin
Compliance geht über die Einhaltung von staatlichen Normen hinaus, sie erfasst auch die von Unternehmen getroffenen Festlegungen und Selbstverpflichtungen. Dies war eine der zentralen Feststellungen der von der BVE am 11. November 2013 erstmals durchgeführten BVE-Fachtagung Compliance.
In der von BVE-Geschäftsführer Peter Feller moderierten Veranstaltung erläuterte Dr. Steffen Just, Chief Compliance Officer der Nestlé Deutschland AG, zunächst die organisatorische Handhabung dieser Thematik im Nestlé Konzern. Im Hinblick auf das Selbstverständnis von Nestlé ist dieses Thema von zentraler Bedeutung für dieses Unternehmen.
Gegenstand weiterer Erläuterungen waren die Möglichkeiten zur Etablierung von Compliance Management-Systemen im Unternehmen. Diese bezwecken die Sicherstellung eines rechtskonformen und den Unternehmenswerten entsprechenden Verhaltens von Organmitgliedern, Führungskräften und Mitarbeitern. Die Zuständigkeit und Verantwortung für diese Systeme sollten zweckmäßigerweise bei der Unternehmensführung verankert werden, erläuterte Thomas Küsters, Geschäftsführer der AFC Management Consulting GmbH, in seinem Referat.
Den Schwerpunkt der rechtlichen Ausführungen stellten die Anforderungen an die kartell- und lebensmittelrechtliche Compliance dar, die von den RAe Dr. Stefanie Hartwig und Jan Dietze (ZENK Rechtsanwälte) erläutert wurden.
Robert von Bennigsen, geschäftsführender Gesellschafter BDJ Versicherungsmakler, informierte in seinem Vortrag u. a. über Versicherungsprodukte, wie z. B. Strafrechtsschutz-, Produktschutz- und Reputationsschadendeckung, mit denen bestimmte Compliance-Risiken abgedeckt werden können.