Die Einhaltung geltender Regeln ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Unternehmen ihre Ziele erreichen und Nachteile vermeiden. Compliance geht aber über die Einhaltung von staatlichen Normen hinaus. Sie erfasst auch die von Unternehmen getroffenen Festlegungen und Selbstverpflichtungen.
Im Rahmen der letzten BVE-Fachtagung Compliance, die im März 2018 stattfand, wurden aktuelle Rechtsentwicklungen aufgegriffen, die für die Unternehmen der Ernährungsindustrie von Bedeutung sind. Diese umfassen unter anderem kartellrechtliche Fragestellungen, wie zum Beispiel die Grenzen der Preisgestaltung zwischen Industrie und Handel in Bezug auf die Abgabepreise des Handels sowie die schadensersatzrechtliche Komponente im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Verfehlungen.
Relevant sind darüber hinaus auch die EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) sowie das Verpackungsgesetz. Daneben wurden Fragen der Compliance-Organisation im Unternehmensowie Aspekte der versicherungsvertraglichen Compliance erörtert.