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BVE-Jahresbericht 2019 PDF
BVE-Jahresbericht 2019 Genuss ist den Verbrauchern wichtig in Zeiten des Umbruchs – sei er gesellschaftlicher oder technologischer Natur – wird die enorme Bedeutung von Essen erkenntlich. Es dient nicht nur als Lebensgrundlage, sondern ist auch Lebensqualität und Bindeglied einer pluralistischen Gesellschaft. Unabhängig von Lebensstil, Gesellschaftsklasse oder Alter: Der Genuss qualitativ hochwertiger Produkte ist für viele Verbraucher selbstverständlich. Diese Selbstverständlichkeit ist für uns und alle Akteure der Ernährungsindustrie ein Kompliment, zeigt sie doch den gewohnt hohen Standard von Nahrungsmitteln in Deutschland. Trotz globaler Herausforderungen und sich verändernder Rahmenbedingungen sorgen hunderttausende Landwirte, Lebensmittelhersteller und -händler sowie das Handwerk und die Gastronomie dafür, dass den Verbrauchern stets sichere, geschmackvolle und preiswerte Produkte zur Verfügung stehen – ein Verdienst, der der Innovationskraft der Branche zu verdanken ist. Sie reagiert auf aktuelle Probleme wie die Dürre im Sommer 2018 und stellt gleichzeitig die Weichen für die Lösung zukünftiger Aufgaben. Derweil wirkt sich der Innovationswille auch auf die Anzahl neuer Produkte aus. 40.000 neue Produkte kommen jährlich auf den Markt und werden von vielen Verbrauchern gerne ausprobiert. So konnte die Ernährungsindustrie in diesem Jahr erneut Umsatzzahlen auf Rekordhoch vermelden: sowohl im Export, wo dank der Freihandelsabkommen mit Kanada und Japan neue Märkte erschlossen werden konnten, als auch beim Inlandsgeschäft, das von der stabilen Konjunktur profierte. Dieser Jahresbericht ist ein Beleg für den Erfolg der Lebensmittelhersteller und ihres Dachverbandes, der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie. Hieran haben vor allem unsere Mitglieder einen entscheidenden Anteil. Die Unterstützung und das Vertrauen für und in das Team der BVE sind herausragend. Dafür ein herzliches Dankeschön! Wir werden auch in diesem Jahr mit voller Kraft für die Interessen unserer Mitglieder eintreten und unsere Stimme wahrnehmbar erheben. Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches, spannendes und gutes Jahr 2019.
BVE-Positionspapier Bundeskartellamtes zum Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzeilhandel PDF
BVE-Positionspapier Bundeskartellamtes zum Preisbindungsverbot im Lebensmitteleinzeilhandel
 

Pressemitteilungen

13.03.2024, Berlin

BVE-Konjunkturreport Ernährungsindustrie 03/24: Deutlicher Umsatzverlust im Dezember

Konjunktur
Die deutsche Ernährungsindustrie musste im Dezember 2023 einen...

Terminkalender

Regeln der Fairness müssen für alle gelten!

13.08.2019
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In der letzten Trilogverhandlungsrunde zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette wurde in Brüssel im Dezember 2018 eine Einigung erzielt. Worum geht es bei dieser Richtlinie? Wir haben dazu ein paar Hintergrundinformationen zusammengestellt.

In Deutschland und vielen anderen Ländern der europäischen Union sehen sich Bauern und Lebensmittelhersteller mit einem stark konzentrierten Lebensmitteleinzelhandel auf der Abnehmerseite konfrontiert. Die damit verbundene Verhandlungsstärke und Nachfragemacht des Handels führt immer wieder dazu, dass Lieferanten mit Forderungen nach zusätzlichen finanziellen Zugeständnissen konfrontiert werden, für die keine Rechtsgrundlage besteht oder die unangemessen sind. In der Regel werden diese hingenommen, um weitere Nachteile, wie zum Beispiel eine Auslistung, zu vermeiden. Auch wird deshalb regelmäßig auf die Beschreitung des Rechtsweges verzichtet.

Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission im April 2018 Vorschläge für eine Richtlinie zur Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Lebensmittelkette vorgelegt. Mit den Vorschlägen will die EU-Behörde das Ungleichgewicht in der Versorgungskette korrigieren. Auch von Seiten der Verbraucherschützer wird die Notwendigkeit nicht bestritten, Bauern und Lebensmittelhersteller zu schützen. Zwanzig Mitgliedstaaten verfügten derzeit bereits über Rechtsvorschriften, die unlautere Handelspraktiken direkt oder indirekt angehen. Mit der Richtlinie können diese Maßnahmen harmonisiert werden.

Die Richtlinie verbietet konkret acht unfaire Geschäftspraktiken: Zahlungen für Dienstleistungen, die nicht in direkten Zusammenhang mit einer Kauftransaktion stehen, Ablehnung schriftlicher Verträge durch den Einkäufer, Missbrauch vertraulicher Informationen durch den Einkäufer, Vergeltungsmaßnamen durch den Einkäufer, Forderungen vonseiten des Einkäufers an Lieferanten, für die Kosten für Umrüstungen am Verkaufspunkt aufzukommen, Zahlungen zum Management von Verbraucherbeschwerden, 60 Tage Zahlungsziel für alle nicht-verderblichen Lebensmittel und die Umlage von Werbekosten auf den Lieferanten.

Die BVE begrüßt die Richtllinie ausdrücklich, da Regeln der Fairness für alle gelten müssen. Die Auslistung von Produkten internationaler Hersteller in verschiedenen Handelshäusern in Deutschland und im europäischen Ausland belegt, dass auch diese großen Unternehmen – genau wie die kleinen und mittelständischen – den ungleichen Marktmachtverhältnissen ausgesetzt sind.