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Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien stellen eine wichtige Komponente dar, um den Herausforderungen einer sicheren Energieversorgung sowie des Klimaschutzes Rechnung zu tragen. Die damit verbundenen staatlichen Förderungen müssen mit Augenmaß erfolgen.
Um die Energiekosten für stromintensive Großverbraucher zu begrenzen, sind mehrere Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel die EEG-Ausgleichsregelung, entstanden. Sie soll Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, von Steuern und Abgaben entlasten und eine Benachteiligung gegenüber Mitbewerbern verhindern. Im Rahmen der EEG-Novelle 2014 konnte die BVE aktiv dazu beitragen, dass einzelne Branchen, wie zum Beispiel die Ernährungsindustrie, nicht aus dem Anwendungsbereich der Ausgleichsregelung ausgeschlossen worden sind.
Erneuter Handlungsbedarf kann durch die Umsetzung der vorgesehenen „Verordnung zu durchschnittlichen Strompreisen für die Besondere EEG-Ausgleichsregelung“ entstehen. Die BVE hat sich bereits im Vorfeld dafür ausgesprochen, durch eine Anpassung des EEG sicherzustellen, dass betroffene Unternehmen weiterhin einen Ausgleich in Anspruch nehmen können.
Klimaschutz kann nicht warten, davon ist Nestlé überzeugt. Der Konzern will seinen Strom bis 2025 weltweit aus erneuerbaren Energien beziehen. In Australien kam dieser Schritt nun bereits vier Jahre früher.