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Zukunftsausblick: Das Wertstoffgesetz
01.03.2016
Die Bundesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2013 folgendes festgelegt: „Wettbewerb und Produktverantwortung werden als Eckpunkte einer modernen Kreislaufwirtschaft gefestigt.“ Diese Vereinbarung wird nun in einem Wertstoffgesetz ausgeführt. Ziel des geplanten Gesetzes ist die Einführung einer Wertstofftonne, mit der Abfälle, die bisher noch im Restmüll entsorgt wurden, für das Recycling erschlossen werden. Zusätzlich zu den Verpackungen sollen demnach auch sonstige Produkte aus Kunststoffen oder Metallen, sog. stoffgleiche Nichtverpackungen, gemeinsam erfasst werden. Das können beispielsweise Besteck, Töpfe, Plastikschalen oder Spielzeuge aus Kunststoff sein. Für die Verbraucher wird die Sammlung einfacher: Sie müssen nicht mehr nach Verpackung oder Nichtverpackung unterscheiden, sondern nach Materialart. Somit werden mehr Wertstoffe für das Recycling gewonnen, die Wertstoffkreisläufe ganzheitlich geschlossen und die Abfallmenge weiter vom Wirtschaftswachstum abgekoppelt.
Eine Erweiterung auf stoffgleiche Nichtverpackungen wäre ein wel tweit einzigartiges Pilotprojekt, welches eine ähnliche Erfolgsgeschichte aufweisen kann, wie die des Verpackungsrecyclings.
Laut Umweltministerium haben Studien und Modellprojekte gezeigt, dass mit dem flächendeckenden Einsatz von Wertstofftonnen die getrennt erfasste Menge jährlich um rund sieben Kilogramm pro Einwohner gesteigert werden kann und davon jährlich rund fünf Kilogramm Wertstoffe pro Einwohner zusätzlich dem Recycling zugeführt werden können. Dies entspreche einem Mengenzuwachs von insgesamt rund 415.000 Tonnen pro Jahr für das Recycling.
Darüber hinaus soll die Quote für die werkstoffliche Verwertung v on Kunststoffen aktualisiert werden. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, konkrete Mindestvorgaben hinsichtlich der Sammelmenge zu stellen sowie mindestens 50 Prozent der insgesamt in den Wertstofftonnen erfassten Abfälle werkstofflich zu verwerten.
Die Produktverantwortung wird auch mit dem Wertstoffgesetz beim Hersteller liegen. Sammlung, Sortierung und Verwertung der Stoffe erfolgt durch Handel und Industrie, die Durchführung sollen nach dem Willen von Industrie und Handel nach wie vor die Dualen Systeme übernehmen. Die Kommunen können insbesondere als Koordinatoren aller Abfallthemen vor Ort und exklusive Ansprechpartner für den Bürger agieren.