Aussicht auf mehr Lebensmittelexporte in die Schweiz
Teilrevision des Schweizer Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse
Berlin, 16.07.2010Seit dem 01. Juli 2010 hat die Schweiz ihren Markt für Produkte aus der EU ein weiteres Stück geöffnet. Durch eine Teilrevision des Schweizer Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) und der Anwendung des „Cassis de Dijon Pinzips“, sollen Artikel in Zukunft einfacher und ohne technische Hürden importiert werden können. Das „Cassis de Dijon Prinzip“ besagt, dass Produkte die in einem EU Land rechtmäßig produziert und in Verkehr gebracht wurden, auch in der Schweiz ohne weitere Kontrollen verkauft werden dürfen.
Von diesem allgemeinen Grundsatz sind Lebensmittel jedoch ausgeschlossen. Lebensmittel, die den technischen Vorschriften der Schweiz nicht vollständig entsprechen, müssen weiterhin vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bewilligt werden. Bestehen keine Bedenken in punkto Sicherheit oder Täuschungsschutz, erfolgt die Bewilligung in Form einer Allgemeinverfügung, die auch für gleichartige Lebensmittel gilt. Somit beruft sich die Schweiz auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wonach eine Beschränkung des freien Warenverkehrs in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist, etwa zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder zum Schutz der Konsumenten.
Im Zuge der Erleichterung des Warenverkehrs ist zu erwarten, dass der Wettbewerb für Lebensmittel in der Schweiz zunimmt, was mittelfristig zu einer Reduktion der Preise führen wird. Der höhere Wettbewerb in diesem bislang gut geschützten Markt wird dazu führen, dass sich von nun an sowohl Schweizer Unternehmen als auch Schweizer Töchter deutscher Unternehmen vermehrt mit importierten, eventuell günstigeren Lebensmitteln aus der EU im Markt messen müssen.
Die BVE begrüßt prinzipiell alle Maßnahmen, die den Handlungsspielraum der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie erweitern und verbessern. Dazu gehört auch der Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen. Die Anwendung des „Cassis de Dijon Prinzips“ liberalisiert den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU und verstärkt somit auch den Export von deutschen Lebensmitteln. Bislang werden bereits deutsche Lebensmittel im Wert von knapp 970 Mio. € (Wert aus dem Jahr 2008) in die Schweiz exportiert. Eine genaue Bezifferung in welcher Höhe die THG - Revision den Export in die Schweiz steigern könnte, ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
Bei der Bewilligung der Lebensmittel durch das BAG gilt es nun, dass die Zulassungen nicht zu restriktiv vergeben werden, um Protektionismus entgegen zu wirken. Gleichzeitig darf der zusätzliche Aufwand nicht die durch die Teilrevision geplanten Kostenvorteile aufzehren. Die BVE wird daher im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Bereich Außenwirtschaftspolitik die Anwendung der Teilrevision kritisch begutachten und weiter begleiten.
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