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3. Forum Grüner Punkt – Verpackungsverordnung begründet weiterhin Handlungsbedarf

Berlin, 04.12.2009

Die 5. Novelle der VerpackungsVO zeigt erste positive Effekte, entspricht aber noch nicht den Erwartungen der Wirtschaft. Dies ist das Fazit des 3. Forums Grüner Punkt, das die BVE am 25. November 2009 in Köln gemeinsam mit der Duales System Deutschland GmbH und dem Markenverband veranstaltet hat.

Nach einer aktuellen Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) ist der Lizenzierungsgrad von Verkaufsverpackungen in 2009 erstmals seit Jahren wieder gestiegen. Die Lizenzierungsquote liegt bei rund 74% gegenüber 67% in 2008. Gleichwohl wird die bestehende Unterlizenzierung in Höhe von 26% von Wirtschaft und Politik als zu hoch und nicht akzeptabel erachtet.

Im Rahmen der Podiumsdiskussion sprach sich BVE-Geschäftsführer Peter Feller dafür aus, der Unterlizenzierung wirksamer entgegenzutreten. Entsprechende Maßnahmen müssten bei den zugrunde liegenden Ursachen ansetzen. Neben einer Stärkung des Vollzugs der VerpackungsVO durch die Länderbehörden sei es erforderlich, auf ein gemeinsames Verständnis aller Beteiligten bezüglich der Umsetzung der Verordnung hinzuwirken, d.h. insbesondere hinsichtlich der korrekten Einordnung von Verpackungen und der Vorgehensweise bei der Mengenermittlung.

Dr. Thomas Rummler, Ministerialdirigent im BMU, wies darauf hin, dass die in Deutschland praktizierte Getrenntsammlung eine Grundlage für die hohe Qualität von Sekundärrohstoffen darstelle. Das BMU werde die Einführung einer so genannten Wertstofftonne prüfen, um das Recycling auszubauen.

Prof. Dr. Werner Delfmann (AGVU) betonte das Erfordernis, dass sich die dualen Systeme auf gemeinsame Standards verständigen und deren verbindliche Einhaltung gewährleisten. Außerdem sei auch der Vollzug durch die Bundesländer gefordert, Verstöße gegen die VerpackungsVO wirksamer zu ahnden.

Dr. Dirk Grünhoff, Referatsleiter im Rheinland-Pfälzischen Umweltministerium, nahm den Standpunkt ein, dass insbesondere die Wirtschaft im Rahmen ihrer Produktverantwortung aufgefordert sei, für eine Umsetzung und Einhaltung der VerpackungsVO Sorge zu tragen. Die Vollzugsbehörden könnten sich aus Kapazitätsgründen nur auf stichprobenartige Überprüfungen beschränken.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

RA Peter Feller
Tel.: +49 30 200786-160, -161
Fax.: +49 30 200786-260
pfeller@bve-online.de

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