Biogene Öle stellen keine Wassergefährdung dar – BVE befürchtet Kostenbelastung für Unternehmen
Berlin, 10.10.2008Biogene, das heißt auf pflanzlicher oder tierischer Grundlage basierende Öle und Fette, werden in weiten Bereichen der Ernährungsindustrie verarbeitet und hergestellt. Beispiele hierfür sind über 3% fettaufweisende Milch und Milchprodukte, Margarine, Dressings und Saucen, Eiscremes, Schokolade sowie Speiseöle.
Bislang werden biogene Öle als nicht wassergefährdend eingestuft. Dies soll sich nach einer Empfehlung der Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) gegenüber dem Bundesumwelt-ministerium jedoch ändern. Danach sollen diese Stoffe zukünftig in Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft werden. Hintergrund ist eine Untersuchung des Fraunhofer Instituts. Danach können biogene Öle aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften zu einer Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit führen.
Konsequenz dieser Einstufung wäre, dass entsprechende Anlagen in der Ernährungsindustrie zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln dieser Stoffe nachgerüstet werden müssten, um nachteilige Veränderungen von Gewässern zu vermeiden. Mit diesen Maßnahmen, die unter anderem bauliche Veränderungen sowie technische Nachrüstungen zum Gegenstand hätten, wären erhebliche Kosten verbunden.
Gegenüber den Bundesministerien für Umwelt, Wirtschaft sowie Ernährung/Landwirtschaft/Verbraucherschutz hat die BVE darauf hingewiesen, dass keine sachliche Veranlassung für eine andere Einstufung von biogenen Ölen vorliegt. Wegen der geringen Toxität gegenüber Wasserorganismen und leichter biologischer Abbaubarkeit werden diese Stoffe seit jeher als nicht wassergefährdend eingestuft. Die Richtigkeit dieser Annahme wird dadurch belegt, dass keine Fälle bekannt sind, in denen biogene Öle, soweit es dem Bereich der Ernährungsindustrie betrifft, zu einer dauerhaften und nachteiligen Veränderung von Gewässern geführt haben. Soweit die Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe darauf abstellt, dass biogene Öle zunehmend zur Substitution klassischer Mineralölerzeugnisse eingesetzt werden und daraus eine höhere Gefährdung resultiere, betrifft dies nicht den Einsatz dieser Stoffe in der Ernährungsindustrie. Eine undifferenzierte Neueinstufung von biogenen Ölen stellt für die Ernährungsindustrie wegen der damit verbundenen Nachrüstungsmaßnahmen eine unangemessene Belastung dar, die unverhältnismäßig und rechtlich nicht geboten ist.
Das Positionspaier "Biogene Öle" steht hier als PDF zum Download bereit.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
RA Peter Feller
Tel.: +49 30 200786-160, -161
Fax.: +49 30 200786-260
pfeller@bve-online.de


