Neue Ein-/Mehrwegkennzeichnung von Getränkeverpackungen
BVE warnt vor voreiligen Maßnahmen
Berlin, 19.06.2009Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Ende Mai 2009 einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Kennzeichnung von Getränkeverpackungen vorgelegt. Dieser soll den Verbrauchern erleichtern, besser zwischen Ein-/ und Mehrwegbehältnissen zu unterscheiden, als auch dem Rückgang der Mehrwegquote entgegenwirken.
Im schriftlichen Anhörungsverfahren des BMU hat die BVE in ihrer Stellungnahme vom 15.06.2009 darauf hingewiesen, dass Schwierigkeiten der Konsumenten bei der Gebindedifferenzierung durch eine komplexe Rechtslage bedingt werden, für die die Wirtschaft nicht verantwortlich ist.
Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf, ob die Behauptung des BMU, Mehrwegverpackungen seien gegenüber Einwegbehältnissen ökologisch vorteilhafter, noch ohne weiteres aufrechterhalten werden kann. Die dieser Annahme zugrunde liegende Ökobilanzstudie des Bundesumweltamtes stammt aus dem Jahr 2002 und berücksichtigt nicht die zwischenzeitlich erreichten Effizienzverbesserungen und die damit verbundene Reduktion von CO2-Emissionen im Einwegbereich.
Außerdem beschränkt die pauschale Mindestschriftgröße der vorgesehenen Einweg-/Mehrwegkennzeichnung von 5 mm, die Gestaltungsfläche der Etiketten unangemessen. Es bedarf einer Regelung, die es ermöglicht, ein entsprechendes Label produkt- bzw. verpackungsbezogen und flexibel zu gestalten, wie dies die Verpackungsverordnung für die Pfandkennzeichnung bereits ermöglicht.
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