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Briefing zum EU-Aktionsplan „Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch“

BVE lehnt Anwendung der Eco-Label Verordnung sowie der Ökodesign-Richtlinie auf Nahrungsmittel ab

Berlin, 06.02.2009

Im Rahmen einer vom BDI organisierten Informationsveranstaltung zum EU-Aktionsplan „Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch (SCP)“ hatten Vertreter verschiedener Industriebranchen am 21.01.2009 in Brüssel Gelegenheit, gegenüber ausgewählten Mitarbeitern von Abgeordneten des europäischen Parlaments sowie Referenten der Brüsseler Länderbüros ihre Position zu den Novellierungsentwürfen der Eco-Label Verordnung sowie der Ökodesign-Richtlinie, die Gegenstand des Aktionsplans der EU-Kommission sind, zu erläutern.

In seinem Statement wies BVE-Geschäftsführer Peter Feller darauf hin, dass das in der Eco-Label Verordnung geregelte europäische Umweltzeichen für Nahrungsmittel kein geeignetes Kennzeichen darstellt. Der Verordnungsgeber hat sich in der zurzeit geltenden Verordnung aus wohlerwogenen Gründen gegen eine Anwendung der Verordnung auf Nahrungsmittel ausgesprochen. Ihm geht es insbesondere darum, potentielle Kollisionen mit dem komplexen Lebensmittelrecht der EU zu vermeiden, das darauf ausgerichtet ist, einen hohen Standard an Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Hinzu kommt, dass die Vielfalt von Nahrungsmitteln und ihre hohe Innovationsfrequenz sowie häufige Veränderungen bei den Zutaten und Rezepten es nicht ermöglicht, fixen Kriterien, die für die Vergabe eines Umweltzeichens erforderlich sind, dauerhaft zu entsprechen. Die seinerzeitigen Erwägungen des Verordnungsgebers sind nach wie vor aktuell.

Die im Verordnungsentwurf vorgesehene Teilausweitung der Verordnung auf verarbeitete Nahrungsmittel sowie Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur führt eher zu einer Desorientierung der Verbraucher als zu einer besseren Information – insbesondere im Hinblick darauf, dass bei der ökologischen Beurteilung dieser Produkte nach dem Kommissionsvorschlag lediglich auf die Abschnitte Herstellung, Verpackung und Transport abgestellt wird. Dahingegen bleiben die Bereiche landwirtschaftliche Erzeugung der Rohstoffe und privater Konsum, die im Rahmen des Gesamtlebenszyklus von Nahrungsmitteln die meisten Umweltauswirkungen bedingen, außen vor.

Entsprechende Erwägungen gelten für die Ökodesign-Richtlinie, in der konkrete Vorgaben und Anforderungen an bestimmte Produkte sowohl bezüglich ihrer Energieeffizienz als auch deren umweltgerechter Gestaltung verbindlich festgelegt werden.

Es ist vor diesem Hintergrund deshalb geboten, die gegenwärtige Rechtslage aufrechtzuerhalten und Nahrungsmittel weiterhin nicht in den Anwendungsbereich dieser Produkte einzubeziehen. Relevant sei vielmehr, dass alle Beteiligten der Wertschöpfungskette ihre Effizienzpotentiale hinsichtlich Energie und Ressourcen identifizieren und adäquat umsetzen. Die BVE hat mit ihrer Initiative „Netzwerk Energieeffizienz in der Ernährungsindustrie“ einen wichtigen Impuls gesetzt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

RA Peter Feller
Tel.: +49 30 200786-160, -161
Fax.: +49 30 200786-260
pfeller@bve-online.de

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