Umweltbezogene Produktkennzeichnung belastet Ernährungsindustrie
Berlin, 19.09.2008Vor dem Hintergrund des von der EU-Kommission im Juli des Jahres vorgelegten Aktionsplans „Nachhaltigkeit in Konsum und Produktion“, der unter anderem eine Ausweitung des Europäischen Umweltzeichens auf Lebensmittel vorsieht, sowie von verschiedenen Projekten in Deutschland, die darauf ausgerichtet sind, standardisierte Methoden zur Feststellung des Carbon Footprints von Konsumgütern zu entwickeln, hat sich die BVE in einem Positionspapier gegen die umweltbezogene Kennzeichnung von Nahrungsmitteln ausgesprochen.
Eine verbindliche, auf gesetzlicher Regelung basierende Kennzeichnungspflicht wird von der BVE abgelehnt, da insbesondere der organisatorische und finanzielle Aufwand, der mit der Generierung und Verarbeitung der Daten, die beispielsweise zur Ermittlung des Carbon Footprints eines Produkts erforderlich sind, für die Unternehmen eine unzumutbare Belastung darstellen würde. So müssten Hersteller, die eine Kennzeichnungspflicht gegebenenfalls umzusetzen hätten, dafür Sorge tragen, dass sie von sämtlichen Beteiligten der zugrunde liegenden Wertschöpfpungskette, d. h. von der Landwirtschaft über den Handel bishin zum Verbraucher, die Angaben über die relevanten Treibhausgasemissionen erhalten, die hinsichtlich des zugrunde liegenden Nahrungsmittels während seines Gesamtlebenszyklus freigesetzt werden und auf dieser Grundlage den Carbon Footprint ermitteln.
Darüber hinaus spricht sich die BVE auch gegen eine freiwillige Produktkennzeichnung aus. Soweit sich diese nur auf Teilaspekte bezieht, wie z. B. den Carbon Footprint, kann sie zu einer Irreführung der Verbraucher bezüglich der ökologischen Beurteilung eines Produkts führen, wenn andere wesentliche Umweltaspekte des Produkts, wie z. B. der Wasserverbrauch, nicht berücksichtigt werden. So könnte im Einzelfall beispielsweise ein Nahrungsmittelprodukt, dem ein unangemessen hoher Wasserverbrauch zugrunde liegt, in der Wahrnehmung des Verbrauchers als umweltfreundlich erscheinen, wenn dem Verbraucher gegenüber nur der positive Carbon Footprint des Produkts durch eine Kennzeichnung vermittelt wird.
In die umweltbezogene Kennzeichnung eines Produkts müssten deshalb alle Umweltaspekte einfließen, die im Rahmen des Gesamtlebenszyklus eine wesentliche Rolle spielen. Da bislang keine standardisierten Methoden existieren, die es ermöglichen, diese komplexen Sachverhalte zu erfassen und zu bewerten, lehnt die BVE auch eine integrierte, d. h. mehrere Umweltaspekte umfassende Produktkennzeichnung von Nahrungsmitteln ab.
Das Positionpapier steht hier zum Download für Sie bereit.
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