BVE-Forderung nach umfassendem Einsatz von Reststoffen aus der Nahrungsmittelproduktion wird umgesetzt
Bundeskabinett beschloss am 05.12.2007 Entwurf zur Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG)
Berlin, 07.12.2007Die aktuelle Regelung im EEG über den so genannten NawaRo-Bonus beschränkt den Einsatz von pflanzlichen Reststoffen aus der Lebensmittelherstellung in Biogasanlagen. In der Ernährungsindustrie fallen im großen Umfang pflanzliche Reststoffe an, wie z. B. Treber, Trester, Abputz- und Schälreste sowie Kleinkorn, Spelzen, Abputze und Leichtgetreide aus der Mühlenwirtschaft. Diese beinhalten ein hohes energetisches Potential, werden allerdings von den Betreibern von Biogasanlagen nicht eingesetzt, da dies zu einem gänzlichen Fortfall der NawaRo-Vergütungen führen würde. Die betroffenen Unternehmen der Ernährungsindustrie müssen diese Reststoffe deshalb vielfach mit einem beträchtlichen Kostenaufwand entsorgen.
Aus diesem Grund hat sich die BVE gegenüber den Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt sowie Ernährung/Landwirtschaft/Verbraucherschutz für einen restriktionsfreien Einsatz dieser Reststoffe eingesetzt. Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums wurde entsprechend überarbeitet. Nach dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Bundeskabinetts soll es zukünftig möglich sein, derartige Reststoffe neben nachwachsenden Rohstoffen in Biogasanlagen einzusetzen. Der so genannte NawaRo-Bonus wird dann lediglich anteilig für die Strommenge gezahlt, die auf dem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen beruht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
RA Peter Feller
Tel.: +49 30 200786-160, -161
Fax.: +49 30 200786-260
pfeller@bve-online.de


