Novelle Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
BVE fordert Abschaffung von Beschränkungen beim Einsatz von Reststoffen aus der Lebensmittelproduktion
Berlin, 16.11.2007Betreiber von Biogasanlagen erhalten aufgrund der gegenwärtigen Regelung im EEG für den Einsatz von Biomasse in der Form von nachwachsenden Rohstoffen eine zusätzliche Vergütung. Diese beträgt je nach Anlagengröße zwischen 4 bis 6 Cent/kwh (so genannter NaWaRo-Bonus). Ein Anspruch auf diese Vergütung besteht jedoch nur dann, wenn ausschließlich nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden. Die Verwendung von anderer Biomasse, wie z. B. Reststoffen aus der Produktion, würde einen Fortfall der NaWaRo-Bonifikation bedingen.
In der Ernährungsindustrie fallen in erheblichem Umfang Reststoffe an, die ein hohes energetisches Potential beinhalten. Es handelt sich hierbei z. B. um Treber aus der Brauindustrie, Trester aus der Fruchtsaftindustrie, Kleinkorn, Spelzen, Abputze und Leichtgetreide aus der Mühlenwirtschaft sowie Abputz und Schälreste aus der Obst- und Gemüseverarbeitenden Industrie.
Gegenwärtig lassen sich diese Reststoffe zu einem erheblichen Teil keiner adäquaten Verwertung zuführen und müssen deshalb mit hohen Kosten entsorgt werden. Ausweislich des EEG-Erfahrungsberichts der deutschen Bundesregierung wird der NaWaRo-Bonus von rund 60% aller Biogasanlagen in Anspruch genommen. Diese Anlagenbetreiber entscheiden sich wegen der bestehenden Rechtslage gegen eine Verwendung von Reststoffen in ihren Anlagen, obwohl sie durch die Preissteigerungen für einzelne agrarische Rohstoffe ebenfalls belastet werden und der zusätzliche Einsatz von Reststoffen für sie eine zielführende Alternative darstellen würde. Die Verwertung in den verbleibenden Biogasanlagen (40%), in denen nicht ausschließlich nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden, erweist sich für die Unternehmen der Ernährungsindustrie oft als wirtschaftlich nicht vertretbar, da die damit verbundenen Transportkosten häufig über denen der Entsorgung liegen. Auch die Verfütterung der Reststoffe stellt in vielen Fällen keine hinreichende Alternative dar.
Die BVE hat sich vor diesem Hintergrund gegenüber dem Bundesumweltministerium dafür ausgesprochen, dass bei der Novellierung des EEG sichergestellt wird, dass Reststoffe aus der Lebensmittelproduktion generell in Biogasanlagen eingesetzt werden können, ohne dass dies zu einem Fortfall der NaWaRo-Bonifikation führt. Die BVE hat sich dabei insbesondere auch auf den EEG-Erfahrungsbericht der Bundesregierung bezogen, der eine entsprechende Flexibilisierung im EEG empfiehlt. Hinzu kommt, dass der restriktionsfreie Einsatz von Reststoffen einen Beitrag darstellt, der Ressourcenknappheit und –konkurrenz bei einzelnen agrarischen Erzeugnissen, wie z. B. Getreide und Ölsaaten, entgegenzuwirken.
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