Leitfaden REACH vorgestellt
BVE-Informationsveranstaltung: Neues Europäisches Chemikalienrecht (REACH) 23. Mai, Berlin
Berlin, 25.05.2007Rund 60 Teilnehmer besuchten die BVE-Informationsveranstaltung zum Europäischen Chemikalienrecht (REACH-Verordnung), die am 23. Mai 2007 in Berlin durchgeführt wurde. Der Fokus der Veranstaltung war auf die Bedeutung von REACH für die Ernährungsindustrie ausgerichtet.
Die REACH-Verordnung wurde im Dezember 2006 verabschiedet und wird ab 01. Juni 2007 in Kraft treten. Es handelt sich bei diesem umfassenden Regelwerk um eines der größten Arbeitsschutz- und umweltpolitischen Gesetzesvorhaben, das bislang von der EU auf den Weg gebracht worden ist, mit dem Ziel der Reformierung des EU-Stoffrechts.
Die REACH-Verordnung beinhaltet weitgehende Pflichten, von denen die meisten Industrieunternehmen betroffen sein werden. Erhebliche Teile der REACH-Verordnung finden auf Lebens- und Futtermittel keine Anwendung. Gleichwohl werden bestimmte Teile des REACH-Regelwerks aber auch die Unternehmen der Nahrungsmittelwirtschaft betreffen.
Dies gilt zum einen bezüglich der Titel III, IV sowie XI der REACH-Verordnung, die Regelungen über die gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Tierversuche, Informationen innerhalb der Lieferkette sowie das Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar zum Gegenstand haben. Darüber hinaus ist die REACH-Verordnung unter anderem dann von Relevanz, wenn unter die REACH-VO fallende Stoffen im Rahmen der nachgeschalteten Nutzung, zum Beispiel als Reinigungs- oder Desinfektionsmittel, in den Betrieben eingesetzt werden.
Um den Unternehmen der Ernährungsindustrie den Umgang mit dieser komplexen Materie zu erleichtern, hat der BVE-Umweltausschuss Anfang 2007 eine Arbeitsgruppe eingesetzt und mit der Aufgabe betraut, einen Leitfaden zur REACH-Verordnung zu erarbeiten, der den Unternehmen der Branche die Orientierung in der Art einer „Kompassfunktion“ erleichtern soll.
Der Vorsitzende der BVE-Arbeitsgruppe REACH, Dr. Oskar Stuhl, BVE, erläuterte in seinem Eröffnungsvortrag die modulare Struktur des Leitfadens. Der Leitfaden ist ein elektronisches Instrument. Durch die vorhandenen Links ist ein einfaches Navigieren im Text und zu den Anlagen möglich. Außerdem sind Links zu externen Webseiten vorhanden, die es ermöglichen, zusätzliche Informationen zur Thematik abzurufen. Der Leitfaden wird ständig angepasst werden und in der jeweils aktualisierten Form auf der BVE-Extranetseite verfügbar sein.
Dr. Rahel Buczys, Nordzucker AG, erklärte die REACH-Erfordernisse, die mit dem Einsatz von anderen Stoffen als Lebens- und Futtermitteln in der Ernährungsindustrie verbunden sind. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um Reinigungs-, Löse-, Schmier- und Gleitmittel sowie Druckfarben.
Dr. Thomas Holtmann, BDI, stellte in seinem Schlussvortrag das so genannte BDI-REACH-Helpdesk dar, das vom BDI und seinen Mitgliedsverbänden entwickelt worden ist und eine wesentliche Hilfestellung bei der Handhabung der REACH-Thematik vermittelt. Darüber hinaus informierte er über wichtige Hersteller- und Importeurpflichten. Hiervon werden Stoffe erfasst, die einerseits als Lebensmittel/Lebensmittelzutat oder Futtermittel/-zutat und andererseits auch als Chemikalie verwendbar sind, wie zum Beispiel Essig oder Zitronensäure.
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