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Ernährungsindustrie bekennt sich zur zentralen Absatzförderung

Pressekonferenz Absatzförderung am 21. Mai 2007 in Berlin

Statement der Ernährungsindustrie von Jürgen Abraham

Berlin, 25.05.2007

Pressekonferenz Absatzförderung 21.5.2007, Berlin
Die Ernährungsindustrie begrüßt die Novellierung des Absatzfondsgesetzes und spricht sich eindeutig für den Erhalt einer zentralen Absatzförderung für Erzeugnisse der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft aus.

Diese Aufgabenstellung ist angesichts gesättigter Lebensmittelmärkte im Inland und wettbewerbsintensiver Absatzgebiete im Ausland unverändert wichtig. Dazu gehören auch Vertrauen bildende Maßnahmen beim Verbraucher im Hinblick auf Qualität und Sicherheit deutscher Lebensmittel.

Die BVE setzt sich deshalb dafür ein, die Handlungsfähigkeit von CMA und ZMP zügig und vollumfänglich wiederherzustellen. Nutzen und Vorteile der Arbeit beider Institutionen müssen den Beitragszahlern allerdings noch besser als bisher deutlich gemacht werden. Nur so kann die Akzeptanz der Leistung der Durchführungsgesellschaften weiter verbessert werden. Die Kommunikation in Richtung Beitragzahler und Flaschenhalsbetriebe muss intensiver werden, um die Zahlungsbereitschaft in Zukunft zu gewährleisten.

Die BVE richtet einen Appell an die Beitragszahlerseite, ihre Widersprüche gegen die Erhebung der Absatzfondsabgabe einzustellen, um den Erhalt der Absatzförderung nicht zu gefährden. Geschieht dies nicht, ist davon auszugehen, dass die Durchführungsgesellschaften in 2009 ihre Arbeit einstellen müssen. Damit wäre den Interessen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft ein Bärendienst erwiesen.

Die gegenwärtige Situation muss aber auch dazu genutzt werden, die inhaltliche Ausrichtung der Durchführungsgesellschaften einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Ihre Arbeit muss sich eng an den Bedürfnissen der Agrar- und Ernährungswirtschaft ausrichten, die je nach Branche durchaus unterschiedliche Anforderungen aufweisen.

Die BVE ist bereit, sich aktiv und konstruktiv an dieser inhaltlichen Diskussion zu beteiligen. Dabei lässt sie sich von der Überzeugung leiten, dass die Arbeit der Durchführungsgesellschaften produktspezifische Besonderheiten angemessen berücksichtigen muss.

Umsatzzuwächse der Ernährungsindustrie gingen in den letzten Jahren vor allem auf Erfolge im Export zurück. Mit Zuwachsraten von bis zu 10% werden Wachstum und Wertschöpfung der Ernährungsindustrie hauptsächlich auf Auslandsmärkten erzeugt.

Zum gesamten Agrar- und Lebensmittelexport im Jahre 2006 in Höhe von 37,9 Mrd. Euro trägt die Ernährungsindustrie 32,1 Mrd. Euro bei. Dabei ist für die mittelständische Branche die Exportförderung z.B. durch Firmengemeinschaftsstände auf internationalen Messen und die Beratung durch die Auslandsbüros der CMA eine sehr wichtige Hilfestellung, ohne die dieser Erfolg nicht möglich gewesen wäre.

Die Förderung der Lebensmittelexporte kommt der deutschen Landwirtschaft unmittelbar zugute, weil erhebliche Mengen landwirtschaftlicher Erzeugnisse verarbeitet ins Ausland gelangen und so die Existenz der heimischen Erzeuger sichern. Die CMA sollte unter diesem Gesichtspunkt einen noch größeren Teil ihrer Arbeit auf die Exportförderung konzentrieren. Ein Vergleich mit europäischen Wettbewerbern wie der französischen Marketingorganisation Sopexa zeigt, dass diese längst den weit überwiegenden Teil ihrer Mittel für die Exportförderung und Markterschließung im Ausland investieren. Über die Ausgestaltung der Förderung sollte ein intensiver Dialog mit der Wirtschaft aufgenommen werden.

Positive Erwähnung sollte die außerordentlich gute Arbeit der CMA auf dem Gebiet der Wissenschafts-PR finden. Hier wird eine Leistung besonders für die mittelständische Agrar- und Ernährungswirtschaft erbracht, die einzelnen Unternehmen so nicht möglich ist.

Die BVE fordert weiter, dass bei der Ausgestaltung der Arbeit der Durchführungsgesellschaften zum einen auf strikte Wettbewerbsneutralität geachtet wird; zum anderen müssen die Interessen der sog. Flaschenhalsbetriebe besondere Berücksichtigung finden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

RA Prof. Dr. Matthias Horst
Tel.: +49 30 200786-121, -122
mhorst@bve-online.de

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