BVE-Stellungnahme
Ernährungsindustrie fordert: effiziente Verwertung energetischer Reststoffe in der Energieerzeugung
27.04.2007Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) fordert, dass Reststoffe aus der Nahrungsmittelproduktion zukünftig in Biogasanlagen eingesetzt werden können, ohne dass dies zu einem Fortfall der Vergütung für nachwachsende Rohstoffe – NawaRo-Bonus – für die Anlagenbetreiber führt. Insoweit bedarf das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (EEG)“ einer Anpassung.
Im Rahmen der Herstellung von Lebensmitteln fallen in einem erheblichen Umfang Reststoffe an, die ein hohes energetisches Potential aufweisen und die dazu geeignet sind, in Biogasanlagen zur Energiegewinnung eingesetzt zu werden. Beispielsweise weist die Brauindustrie ein jährliches Aufkommen von circa 1.3 Mio. t Nasstreber auf. Bei einer zugrunde gelegten Biogasausbeute in Höhe von 0,5 m3 pro Kilogramm Treber resultiert daraus eine Gesamtmenge in Höhe von 150 Mio. m3 Biogas. Erhebliche Mengen von entsprechend nutzbaren Reststoffen fallen auch in anderen Branchen der Ernährungsindustrie an. In der Mühlenwirtschaft beträgt das jährliche Aufkommen an Nebenprodukten, wie zum Beispiel Kleinkorn, Spelzen, Abputz- und Leichtgetreide, circa 0,5 Mio. t und in der Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie sind es rund 50.000 t Abputz- und Schälreste. Hinzu kommen umfangreiche Mengen an Trester aus dem Bereich der Fruchtsaftindustrie.
Gegenwärtig lassen sich diese Reststoffe überwiegend keiner adäquaten Verwertung zuführen und müssen deshalb mit erheblichen Kosten entsorgt werden. Ein Einsatz in landwirtschaftlichen Biogasanlagen, die den NawaRo-Bonus erhalten, scheidet aus, da dies den Fortfall dieser Bonifikation für die Anlagenbetreiber bedingen würde. Die Verwertung in Biogasanlagen, in denen nicht ausschließlich nachwachsende Rohstoffe eingesetzt werden, ist oftmals wirtschaftlich nicht vertretbar, da die damit verbundenen Transportkosten häufig über denjenigen der Entsorgung liegen. Wegen zurückgehender Tierbestände stellt im Übrigen auch die Verfütterung in vielen Fällen keine Alternative dar.
Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass in diesen Reststoffen enthaltene energetische Potential auch in mit nachwachsenden Rohstoffen betriebenen Biogasanlagen einzusetzen, ohne das damit Restriktionen verbunden werden. Die NawaRo-Bonifikation könnte nach wie vor für den Teil der Stromerzeugung gezahlt werden, der den in der jeweiligen Biogasanlage eingesetzten nachwachsenden Rohstoffen anteilig zuzurechnen ist. Die Verwertung dieser Reststoffe würde zudem einen Beitrag darstellen, um fossile Energieressourcen zu schonen. Sie entspricht ferner den Zielsetzungen des EEG und trägt insbesondere zum Klimaschutz durch CO2-Vermeidung bei. Hinzu kommt, dass damit ein qualifizierter Beitrag geleistet werden kann, der Nutzungskonkurrenz zwischen Ernährungsindustrie und Erzeugern von Bioenergie im Bereich der Rohstoffversorgung und den damit verbundenen Fehlentwicklungen entgegen zu wirken. Diese Nutzungskonkurrenz, die insbesondere auch durch eine staatliche Förderung der Bioenergie forciert wird, ist dazu geeignet, die Rohstoffverfügbarkeit für Teile der Ernährungsindustrie zu beeinträchtigen und massive Preissteigerungen zu verursachen.
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