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Pressemitteilungen

11.05.2012, Berlin

BVE-Konjunkturreport April 2012

Im Februar 2012 konnte die Ernährungsindustrie ihren Umsatz gegenüber dem...
09.05.2012, Berlin

BVE-Jahresbericht 2011_2012: Mehr Wertschätzung für Lebensmittel - und für die Ernährungsindustrie

Informationen zur aktuellen Wirtschaftslage in der Ernährungsindustrie und...

Terminkalender

24
Mai
24.05.2012, Berlin

Dialog Lebensmittel. Wir schaffen Werte!

Gemeinsame Veranstaltung HDE und BVE...
11
Jun
11.06.2012 15:30 Uhr, Berlin, Claire-Waldoff-Straße 7

BVE-Geschäftsführergespräch

11
Jun
11.06.2012 19:00 Uhr, Berlin, Atrium der Deutschen Bank, Eingang Charlottenstraße

Abendempfang Außenwirtschaftstag der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Gemeinsame Veranstaltung von BVE, BMELV und dem Auswärtigen Amt

Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG)

BVE fordert bessere Regelung für Kleinanlagenbetreiber

28.01.2011, Berlin
Im Rahmen der anstehenden Novelle des TEHG hat das Bundesumweltministerium Ende Dezember 2010 den Entwurf einer Regelung vorgelegt, die darauf ausgerichtet ist, den Betreibern von Kleinanlagen die Möglichkeit einzuräumen, sich vom Emissionshandel befreien zu lassen.

Diese Thematik ist auch für Betriebe der Ernährungsindustrie relevant, die insbesondere in den Teilbranchen der Milch-, Fleisch-, Kaffee-, Brauerei- und Zuckerindustrie TEHG-pflichtigen Dampfkessel sowie KWK-Anlagen mit einer thermischen Feuerleistung von über 20 MW betreiben.

In ihrer Stellungnahme vom 19.01.2011 hat die BVE gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesumweltministerium darauf hingewiesen, dass die vorgesehene Kleinanlagenregelung nicht zielführend und korrekturbedürftig ist.

Die Kritikpunkte der BVE betreffen insbesondere

  • die nicht richtlinienkonforme Absenkung des Schwellenwerts auf 15.000 Jahrestonnen CO2-Äquivalent;
  • die nur bedingt praxistaugliche Ausgestaltung „gleichwertiger Maßnahmen“, die als Gegenleistung für einen Ausstieg aus dem Emissionshandel erbracht werden müssen;
  • den vorgesehenen Verlust der kostenfreien Zuteilung von Zertifikaten sowie
  • die Ausgrenzung von Teilanlagen aus der Kleinanlagenregelung.