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BVE kritisiert mittelstandsfeindliche Änderung des Europäischen Anlagenzulassungsrechts
12.09.2008, Berlin
Die BVE spricht sich gegen die im Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Änderung der so genannten IVU-Richtlinie (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) vorgesehenen Änderungen bei den Schwellenwerten von Produktionskapazitäten und Leistungen von Behandlungs- und Verarbeitungsanlagen von Nahrungsmittelerzeugnissen aus.
Durch die IVU-Richtlinie, die in Deutschland durch das so genannte Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz umgesetzt worden ist, sollen EU-weit gleiche Bedingungen für Genehmigung und Betrieb umweltbelastender Anlagen geschaffen werden. Der grundlegende Gedanke dieser Richtlinie besteht darin, dass von Industrieanlagen ausgehende Luftverunreinigungen stets auch Wasser und Boden belasten. Von den Betreibern umweltbelastender Anlagen wird deshalb ein integriertes Konzept verlangt, das Emissionen in die Luft, das Wasser und den Boden sowie abfallwirtschaftliche Überlegungen einbezieht. Aufgrund der bestehenden, sich insbesondere auf Produktionskapazitäten beziehenden Schwellenwerte werden kleinere und mittlere Unternehmen von dieser, mit erheblichem administrativem und finanziellem Aufwand verbundenen Regelung bisher in der Regel nicht erfasst.
Die von der EU-Kommission im Rahmen der Revision der IVU-Richtlinie vorgesehenen Änderungen bei den Regeln über die Schwellenwerte können sich auf die Ernährungsindustrie belastend auswirken. So geht der Entwurf davon aus, dass für Anlagen zu Be- und Verarbeitung von pflanzlichen Rohstoffen bezüglich des Grenzwerts von 300 t/Tag zukünftig nicht mehr auf den Vierteljahresdurchschnittswert, sondern auf die einzelnen Tage abgestellt wird. Vergleichbares gilt für die Mischungsverhältnisse in Anlagen, in denen sowohl tierische als auch pflanzliche Rohstoffe verarbeitet werden. Dies begründet die Gefahr, dass zukünftig kleine und mittelständische Unternehmen vermehr vom Anlagenzulassungsrecht und seinen Anforderungen erfasst werden können.
Die BVE hat sich für eine Beibehaltung der bisherigen Stellenwertregelung für Anlagen zur Verarbeitung von pflanzlichen Rohstoffen sowie eine praktikable Ausgestaltung der Regelung für so genannte Mischanlagen ausgesprochen, die sowohl den betroffenen Unternehmen als auch den zuständigen Behörden eine sichere Rechtsanwendung ermöglicht, und die Abgeordneten des EU-Parlaments um entsprechende Unterstützung gebeten.